Änderungen im Kaufrecht: Neue Pflichten für den Handel

Beim Verkauf von Waren an Verbraucher treffen Verkäufer ab dem 1. Januar 2022 zahlreiche neue Pflichten. Neu ist eine Aktualisierungspflicht des Verkäufers für ‎Tablets, E-Bikes und sonstige Produkte mit digitalen Komponenten. Dabei schuldet der Verkäufer alle Aktualisierungen, die für den Erhalt der Vertragsmäßigkeit der Sache erforderlich sind. Bei einem Mangel, der sich innerhalb der regulären Gewährleistungsfrist gezeigt hat, tritt die Verjährung erst vier Monate nach dem Zeitpunkt ein, in dem sich der Mangel erstmals gezeigt hat. Verkäufer müssen beim B2C-Kauf künftig nicht nur in den ersten sechs Monaten, sondern zwölf Monate nach Übergabe der Kaufsache beweisen, dass die Kaufsache mangelfrei war.

https://www.dihk.de/de/aktuelles-und-presse/aktuelle-informationen/aenderungen-im-kaufrecht-neue-pflichten-fuer-den-handel-58062

Weitere Themen

Gründung & Start-Ups

Frauen und Gründung: Veranstaltung „Zeig dich!“ ein voller Erfolg

Rund 100 Frauen sind unserer Einladung gefolgt und haben sich beim Event „Frauen und Gründung: Zeig dich!“ intensiv über den Erfolgsfaktor Sichtbarkeit ausgetauscht. „Sich in einem vertrauensvollen Umfeld auszutauschen und vom gegenseitigen Empowerment zu profitieren – genau das ist es, was weibliches Unternehmertum stark macht“, hat IHK-Hauptgeschäftsführerin Petra Pigerl-Radtke schon in der Begrüßungsrede betont.

weiterlesen