Änderungen im Kaufrecht: Neue Pflichten für den Handel

Beim Verkauf von Waren an Verbraucher treffen Verkäufer ab dem 1. Januar 2022 zahlreiche neue Pflichten. Neu ist eine Aktualisierungspflicht des Verkäufers für ‎Tablets, E-Bikes und sonstige Produkte mit digitalen Komponenten. Dabei schuldet der Verkäufer alle Aktualisierungen, die für den Erhalt der Vertragsmäßigkeit der Sache erforderlich sind. Bei einem Mangel, der sich innerhalb der regulären Gewährleistungsfrist gezeigt hat, tritt die Verjährung erst vier Monate nach dem Zeitpunkt ein, in dem sich der Mangel erstmals gezeigt hat. Verkäufer müssen beim B2C-Kauf künftig nicht nur in den ersten sechs Monaten, sondern zwölf Monate nach Übergabe der Kaufsache beweisen, dass die Kaufsache mangelfrei war.

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Das Webinar zum CBAM-update findet online per MS Teams statt am 29.01. (11 – 12:30 Uhr). Als Experte steht Helge Wieggrefe, Geschäftsführer der kolum GmbH (Berlin), zur Verfügung. 2026 startet der kostenpflichtige Echtbetrieb des Systems für Unternehmen, deren jährliche Importmenge mindestens 50 Tonnen beträgt. Nur noch Unternehmen, die dann eine Zulassung als CBAM-Anmelder haben, können diese Waren noch importieren.

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