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Webinar: Großbritannien – Rechts-Update Einreise- und Aufenthaltsgenehmigungen

Seit dem Ausstieg aus der EU haben sich die Bestimmungen für die Einreise, Geschäfts- und Arbeitsaufenthalte in Großbritannien verändert. Beispielsweise ist die Einreise für EU-Bürger nur noch mit einem Reisepass möglich und viele Regelungen sind noch nicht abschließend getroffen. Verwirrend sind dabei die unterschiedlichen Visakategorien und das punktebasierte Einreisesystem. Was gilt aktuell und ist geplant für kurzfristige Geschäftsreisen, längerfristige Entsendungen oder für Montagetätigkeiten und generell für die Erbringungen von Dienstleistungen vor Ort?

Ausführliche Informationen dazu gibt Frau Dr. Sybille Steiner, Rechtsanwältin und Partner, Irwin Mitchell LLP, London.

Das Webinar soll am 25. November 2021 von 10 bis 12 Uhr Klarheit darüber schaffen, was Geschäftsreisende im Vereinigten Königreich mit oder ohne Visum tun dürfen. Und – wir sprechen über aktuelle Gesetzesänderungen sowie über die Erweiterung der Sonderregelung für die visumfreie Einreise auch für Mitarbeiter ausländischer Gesellschaften und Subunternehmer.

Auch Ihre ersten Erfahrungen über die neuen Aufenthaltsbestimmungen bei personellen Einsätzen in und Entsendungen nach Großbritannien können Sie mitteilen und sich dazu austauschen.

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Einladung zur Informationsveranstaltung: Einwegkunstofffonds – Welche Hersteller und Produkte sind betroffen – Zielgruppe: Hersteller (04.12.2024)

In der Infoveranstaltung möchte das Umweltbundesamt(UBA) zum Herstellerbegriff sowie zu den betroffenen Einwegkunststoffprodukten und Produktarten informieren und einen Einblick in DIVID geben.
Gemäß den Vorgaben des Einwegkunststofffondsgesetzes (EWKFondsG) sollen die Hersteller von bestimmten Einwegkunststoffprodukten – wie To-go-Verpackungen, Getränkebechern, Feuchttüchern und anderen Produkten – die Kosten für die Entsorgung dieser Abfälle im öffentlichen Raum übernehmen. Zu diesem Zweck sollen Hersteller Zahlungen an den Einwegkunststofffonds leisten, welche anschließend genutzt werden, um Anspruchsberechtigten Mittel als Kostenerstattung für deren erbrachte Leistungen zukommen zu lassen.

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Aus- und Weiterbildung

Achtung Offenlegung: Stichtag 31.12.2024!

Für nicht kapitalmarktorientierte Unternehmen, die zur Offenlegung ihrer Jahres-/Konzernabschlüsse nach §§ 325ff. HGB verpflichtet sind, läuft die Frist zur Einreichung der Jahres-/Konzernabschlüsse bzw. zu deren Hinterlegung für das (reguläre) Geschäftsjahr 2023 mit Abschlussstichtag 31.12.2023 in Kürze ab.

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