gtai – Die US-Zollbehörde CBP wird die Zollabfertigungsgebühr zu Beginn des Haushaltsjahres 2025 ab dem 1. Oktober 2024 erhöhen. Die Zollabfertigungsgebühr beträgt für Warensendungen mit einem Wert von mehr als 2.500 US Dollar 0,3464 Prozent des Zollwertes. Dabei gelten immer ein Minimal- und ein Maximalbetrag. Ab Oktober 2024 wird die CBP immer mindestens 32,71 US$ (vorher: 31,67 US$) und maximal 634,62 US$ (vorher: 614,35 US$) berechnen. Der Ad-Valorem-Prozentsatz von 0,3464 Prozent bleibt bestehen. Die Gebühren für sogenannte „Informal Entries“ (Warensendungen mit einem Wert von unter 2.500 US$) und für die zollamtliche Behandlung von im Postverkehr eingeführten Paketen werden ab dem 1. Oktober 2024 ebenfalls steigen.
Die USA und Mexiko wollen mit gemeinsamen Maßnahmen verhindern, dass Stahl- und Aluminiumhersteller aus VR China und Drittländern ihre Produkte über Mexiko in die USA
liefern, um so die Section-232-Zölle zu umgehen. Stahlimporte aus Mexiko müssen in den USA, Mexiko oder Kanada geschmolzen und gegossen werden, sonst ist ein Zoll von 25 % zu
zahlen. Aluminium, das in VR China, Weißrussland oder dem Iran geschmolzen oder gegossen und über Mexiko in die USA geliefert wird, sind Zölle von 10% zu zahlen. Zölle von
200% werden erhoben auf Aluminium aus Russland. Mexiko verpflichtet Importeure, das Herkunftsland von Stahlerzeugnissen mitzuteilen, wenn diese für den mexikanischen Markt
bestimmt sind.