Konsumgüter, die in die Türkei eingeführt werden und die Bestandteile tierischen Ursprungs enthalten, müssen gekennzeichnet sein.

Türkei: Neue Kennzeichnungsvorschrift für Konsumgüter

Konsumgüter, die Bestandteile tierischen Ursprungs enthalten, müssen ab dem 9. Juni 2025 entsprechend gekennzeichnet sein. Erforderlich sind Angaben zur Tierart, von der die Bestandteile stammen, also zum Beispiel von Schweinen. Die Kennzeichnung muss in türkischer Sprache an dem Produkt selbst, an der Verpackung oder mit einem Beipackzettel erfolgen.

Die Kennzeichnung muss in türkischer Sprache an dem Produkt selbst, an der Verpackung oder mit einem Beipackzettel erfolgen. Die Kennzeichnung muss leicht lesbar und darf nicht irreführend sein. Sie muss vor der Übergabe der Ware für den Käufer erkennbar sein. Im Fall von Onlinehandel muss bereits in der Warenbeschreibung auf die tierischen Bestandteile hingewiesen werden.

Quelle: Germany Trade & Invest

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