Die EU hat ein 13. Sanktionspaket beschlossen. Mit dem Paket werden rund 200 Namen auf
die Liste der mit Sanktionen belegten Personen aufgenommen, denen die Einreise in die EU
untersagt ist, und deren Vermögen eingefroren wird. Darüber hinaus werden einer Reihe von
Unternehmen die Einfuhr bestimmter Waren aus Europa untersagt. In dieser Liste sind
erstmals auch Unternehmen aus Festlandchina aufgeführt. Die Regelungen des 13.
Sanktionspaketes wurden im Amtsblatt der EU Reihe L vom 23. Februar 2024 veröffentlicht:
Verordnung (EU) 2024/745 des Rates vom 23. Februar 2024 zur Änderung der Verordnung
(EU) Nr. 833/2014 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die
Lage in der Ukraine destabilisieren. Durchführungsverordnung (EU) 2024/753 des Rates vom
23. Februar 2024 zur Durchführung der Verordnung (EU) Nr. 269/2014 des Rates über
restriktive Maßnahmen angesichts von Handlungen, die die territoriale Unversehrtheit,
Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben oder bedrohen.
Mit dem 12. Sanktionspaket wurde erstmalig die sogenannte No-Russia-Klausel eingeführt.
Hiernach werden Wirtschaftsbeteiligte dazu verpflichtet, beim Verkauf, der Lieferung, der
Verbringung oder der Ausfuhr bestimmter Güter oder Technologien (Anhang XI, XX, XXXV,
XL der Verordnung 833/2014 und Anhang I der Verordnung Nr. 258/2012) in ein Drittland die
Wiederausfuhr nach und zur Verwendung in Russland vertraglich zu untersagen.
Ausgenommen hiervon sind bestimmte Partnerländer (aufgelistet in Anhang VIII, u. a. USA,
UK, Japan etc.). Somit sind nun unter Umständen auch Unternehmen betroffen, die bisher
keine Berührungspunkte mit den Russland-Sanktionen hatten. Es empfiehlt sich daher, eine
erneute gründliche Prüfung vorzunehmen, ob man als Unternehmen nun von den neuen
Sanktionen betroffen ist. Einen Überblick über die aktuell geltenden Sanktionen hält der
Europäische Rat auf seiner Webseite bereit.