Entgegen einiger Pressemeldungen, denen zufolge die „Schonfrist“ für Geldstrafen für alle Unternehmen bis Ende 2024 verlängert würde, gibt es derzeit von offizieller Seite lediglich als
einzig bestätigte Änderung eine Verlängerung nur für jene Unternehmen, die als Authorised Economic Operator (AEO) zertifiziert sind. Es handelt sich dabei in der Regel um größere
Unternehmen mit entsprechenden wiederkehren Auslandslieferungen. Somit sind Geldstrafen (diese betreffen immer nur das rumänische Steuersubjekt) aktuell für alle Arten von Gütern
prinzipiell in Kraft.
Nur jene Unternehmen, welche ein AEO-Zertifikat besitzen, und andere Güter als diejenige mit hohem Steuerrisiko befördern, werden bis 1. Jan. 2025 noch nicht
sanktioniert.
Für alle anderen gilt: In Rumänien trat am 1. Juli 2024 die Verpflichtung, das RO e-Transport System zu benachrichtigen und UIT-Codes für alle internationalen Transporte jeglicher Waren, nicht nur für Waren mit hohem Steuerrisiko, zu erhalten in Kraft. Bei Verstößen drohen hohe Strafen.
Änderungen sind weiterhin möglich.
Unser Tipp: Sprechen Sie mit Ihrem Spediteur oder Ihrem Geschäftspartner.