gtai – Seit dem 1. Juli 2024 sind Betreiber digitaler Plattformen verpflichtet, Angaben zum Verkäufer und Informationen zu den Transaktionen elektronisch an die Landessteuerverwaltung zu übermitteln. Meldepflichtig sind nur die Betreiber, die den Anbietern eine Plattform zur Verfügung stellen, um folgende Geschäftstätigkeit zu ermöglichen: E-Commerce (Warenverkauf und Dienstleistungserbringung); Vermietung oder Buchung von Kraftfahrzeugen sowie Vermietung von Immobilien oder Zimmern für kurzfristige Aufenthalte.
Darüber hinaus müssen die Plattformbetreiber weitere Sorgfaltspflichten erfüllen, wie zum Beispiel die Überprüfung des Anbieterstatus, die Ermittlung des Sitzes und die verlässliche Beurteilung der Verkäuferangaben.
Die Informationen müssen bis zum 31. Januar 2025 an die Steuerbehörde übermittelt werden.