Plattform-Betreiber sind verpflichtet, Angaben zum Verkäufer und Informationen zu Transaktionen an die Landessteuerverwaltung zu übermitteln.

Polen führt neue Pflichten für digitale Plattformbetreiber ein

gtai – Seit dem 1. Juli 2024 sind Betreiber digitaler Plattformen verpflichtet, Angaben zum Verkäufer und Informationen zu den Transaktionen elektronisch an die Landessteuerverwaltung zu übermitteln. Meldepflichtig sind nur die Betreiber, die den Anbietern eine Plattform zur Verfügung stellen, um folgende Geschäftstätigkeit zu ermöglichen: E-Commerce (Warenverkauf und Dienstleistungserbringung); Vermietung oder Buchung von Kraftfahrzeugen sowie Vermietung von Immobilien oder Zimmern für kurzfristige Aufenthalte.

Darüber hinaus müssen die Plattformbetreiber weitere Sorgfaltspflichten erfüllen, wie zum Beispiel die Überprüfung des Anbieterstatus, die Ermittlung des Sitzes und die verlässliche Beurteilung der Verkäuferangaben.

Die Informationen müssen bis zum 31. Januar 2025 an die Steuerbehörde übermittelt werden.

Informationen der GTAI

Weitere Themen

Innovation Festival am Campus Bielefeld
Innovation & Technologie

Premiere: Innovation Festival am Campus Bielefeld

Von Mittwoch, 17. September, bis Donnerstag, 18. September, findet auf dem Campus von Universität und Hochschule Bielefeld das erste Innovation Festival statt. Erstmals kommen in diesem Umfang Unternehmen, Forschende und Entscheiderinnen und Entscheider aus Ostwestfalen-Lippe zusammen, um neueste Technologien praxisnah zu erleben, Kooperationsmöglichkeiten auszuloten und gemeinsam Zukunftsthemen voranzutreiben.

weiterlesen