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Peru und Saudi-Arabien führen Carnet A.T.A. ein

Die Internationale Handelskammer (ICC) hat Ende 2023 bekanntgegeben, dass die Nutzung des Carnet A.T.A. ab dem 30. April 2024 in Peru möglich ist. In Peru wird das Carnet-ATA bei
der vorübergehenden Einfuhr von Berufsausrüstung und Waren für Ausstellungen, Messen und ähnliche Veranstaltungen, verwendet werden können.

Nach Angaben der Internationalen Handelskammer (ICC) plant Saudi-Arabien die Einführung des Carnet A.T.A. Die saudi-arabische Zollverwaltung wird das Carnet ab dem 1. Juni 2024 für die vorübergehende Einfuhr von Waren für Messen und Ausstellungen akzeptieren.

Ein Carnet ATA dient in erster Linie der vorübergehenden abgabenfreien Einfuhr von Waren im internationalen Handel und in internationaler kultureller Tätigkeit. Es ist ein Zollpassierscheinheft speziell für die vorübergehende Verwendung von Waren (z.B. Messe- und Ausstellungsgüter oder Waren zu wissenschaftlichen und kulturellen Zwecken).

Anstelle einzelner innerstaatlicher Papiere kann es sowohl für die Einfuhr, Ausfuhr oder Durchfuhr als auch für die Wiederausfuhr oder Wiedereinfuhr verwendet werden.

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