Moldau: Verlängerung des Straßenverkehrsabkommens mit der EU

Die EU und Moldau haben beschlossen, die Geltungsdauer ihres derzeitigen Straßenverkehrsabkommens bis zum 31. März 2027 zu verlängern. Ziel des Abkommens ist es, Moldau den Zugang zu den Weltmärkten zu erleichtern, indem der Transit durch die EU-Länder erleichtert und seine Verbindungen zum EU-Markt weiter ausgebaut werden.

Die Straßenausfuhren aus Moldau in die EU stiegen im dritten Quartal 2024 gegenüber dem gleichen Zeitraum im Jahr 2021 (vor dem Abkommen) mengenmäßig um 57 % und wertmäßig um 41 %. Die EU profitierte auch erheblich von dem Abkommen, da die Straßenausfuhren der EU nach Moldau vom dritten Quartal 2021 bis zum dritten Quartal 2024 wertmäßig um 49 % und volumenmäßig um 36 % stiegen.

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Anfang Dezember gab es eine Einigung zur EUDR. Final muss die Verschiebung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht werden.
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EUDR: Trilog-Einigung zu Verschiebung und Erleichterungen sowie EUDR-Umfrage

Die EU-Institutionen haben sich im Trilog zur EUDR am 4.12. zügig geeinigt. Viele der Forderungen der DIHK sind in den Anpassungen enthalten. Die Trilog-Einigung muss noch formal vom Rat und vom Plenum des Europaparlaments (am 16.12.25) angenommen werden. Die DIHK bemüht sich nun, die 4-monatige Review-Phase Anfang 2026 so gut wie möglich zu nutzen. Neben Beispielen bringt die DIHK hierzu auch Umfrageergebnisse ein. An einer bundesweiten Umfrage mit dem Ziel, die Unternehmensperspektive zu Aufwand und Ressourcen zu sammeln und praxisnahe Herausforderungen sichtbar machen, können alle Interessenten gerne teilnehmen.

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