Leitfaden: EU-Lieferungen müssen statistisch gemeldet werden

Warenexport und -importe innerhalb der EU sind beim Statistischen Bundesamt unter bestimmten Voraussetzungen zu melden. Wann und wie dies Pflicht ist, kann dem aktuellen
Leitfaden zur Intrahandelsstatistik 2025“ entnommen werden. Die Meldeschwellen wurden mit der Änderung des Außenhandelsstatistikgesetzes geändert: Im Einzelnen werden die Anmeldeschwellen in Deutschland im Eingang von 800.000 Euro auf 3 Millionen Euro und in der Versendung von 500.000 Euro auf 1 Millionen Euro erhöht.

Die Intrahandelsstatistik erfasst den innergemeinschaftlichen Warenverkehr zwischen Deutschland und den anderen Mitgliedstaaten der Europäischen Union, das heißt Warentransaktionen innerhalb der Gemeinschaft. Für die Intrahandelsstatistik können die Meldungen der auskunftspflichtigen Unternehmen über das Erhebungsportal mit den Online-Meldeverfahren IDEV und eSTATISTIK.core an das Statistische Bundesamt übermittelt werden.

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