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Kenia: Der wirtschaftliche Hub Ostafrikas – Online-Veranstaltung

Marktexperten und Unternehmen informieren am 7. Februar 2023,
10 bis 12 Uhr, über die vielfältigen unternehmerischen Möglichkeiten Kenias.
Die Veranstaltung ist ein landesweites Angebot der IHK Ostwestfalen in Kooperation mit IHK NRW – Die Industrie- und Handelskammern in Nordrhein-Westfalen.
Die Teilnahme ist kostenlos.

Kenia ist der wirtschaftliche Hub Ostafrikas und für die meisten deutschen Unternehmen der Einstieg in diese Region. Das Interesse aus Deutschland ist deutlich gestiegen. Nicht
verwunderlich, denn Kenia gewährt weitgehende wirtschaftliche Freiheiten beim
unternehmerischen Engagement. Das Land mit rund 55 Millionen Einwohnern bietet aktuell vielfältige Chancen. Die Nachfrage nach Lösungen für den Ausbau erneuerbaren Energien ist hoch. Der Bedarf an Nahrungsmitteln wächst rasant. Hier sind Agroinvestoren gefragt. Der Gesundheitssektor wächst ebenfalls und bietet Möglichkeiten in allen Bereichen. Investiert wird in den Bereichen Wasserversorgung und Abwasserentsorgung. Auch die Digitalisierung nimmt Fahrt auf. Kenia gilt als einer der dynamischsten IT-Standorte Afrikas mit zahlreichen Start-up-Unternehmen.

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Weitere Themen

Umwelt & Energie

Einladung zur Informationsveranstaltung: Einwegkunstofffonds – Welche Hersteller und Produkte sind betroffen – Zielgruppe: Hersteller (04.12.2024)

In der Infoveranstaltung möchte das Umweltbundesamt(UBA) zum Herstellerbegriff sowie zu den betroffenen Einwegkunststoffprodukten und Produktarten informieren und einen Einblick in DIVID geben.
Gemäß den Vorgaben des Einwegkunststofffondsgesetzes (EWKFondsG) sollen die Hersteller von bestimmten Einwegkunststoffprodukten – wie To-go-Verpackungen, Getränkebechern, Feuchttüchern und anderen Produkten – die Kosten für die Entsorgung dieser Abfälle im öffentlichen Raum übernehmen. Zu diesem Zweck sollen Hersteller Zahlungen an den Einwegkunststofffonds leisten, welche anschließend genutzt werden, um Anspruchsberechtigten Mittel als Kostenerstattung für deren erbrachte Leistungen zukommen zu lassen.

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Aus- und Weiterbildung

Achtung Offenlegung: Stichtag 31.12.2024!

Für nicht kapitalmarktorientierte Unternehmen, die zur Offenlegung ihrer Jahres-/Konzernabschlüsse nach §§ 325ff. HGB verpflichtet sind, läuft die Frist zur Einreichung der Jahres-/Konzernabschlüsse bzw. zu deren Hinterlegung für das (reguläre) Geschäftsjahr 2023 mit Abschlussstichtag 31.12.2023 in Kürze ab.

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