Obst und Gemüse aus Albanien, Bosnien und Herzegowina, Kosovo, Montenegro, Nordmazedonien und Serbien bleiben bis Ende 2025 zollfrei.
Die EU hat die Handelserleichterungen für die Staaten des Westbalkans verlängert. Damit erhalten Waren der Kapitel 7 und 8 der Kombinierten Nomenklatur (Obst und Gemüse) mit Ursprung in Albanien, Bosnien und Herzegowina, Kosovo, Nordmazedonien, Montenegro und Serbien einen erleichterten Zugang zu den Märkten der EU. Sie werden ohne mengenmäßige Beschränkungen oder Maßnahmen gleicher Wirkung sowie frei von Zöllen und Abgaben gleicher Wirkung zur Einfuhr zugelassen.
Die autonomen Handelsmaßnahmen gehen auf die Verordnung (EG) Nr. 1215/2009 des Rates vom 30. November 2009 zur Einführung besonderer Handelsmaßnahmen für die am Stabilisierungs- und Assoziierungsprozess der Europäischen Union teilnehmenden oder damit verbundenen Länder und Gebiete zurück. Sie wurde zum 1. Januar 2016 mit der Verordnung (EU) 2015/2423 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. Dezember 2015 bereits einmal um fünf Jahre verlängert.
Quelle: Germany Trade & Invest