Die EU hat ein Factsheet zur Nutzung der Incoterms „Ex Works“ und der Verantwortlichkeit des Ausführers unter EU-Sanktionen veröffentlicht. Danach ändert die Verwendung von Incoterms-Regeln wie EXW nichts an der sanktionsbezogenen Verpflichtung, sicherzustellen, dass bestimmte Waren nicht in verbotene Bestimmungsländer gelangen. Exporteure/Verkäufer sollten alle notwendigen Maßnahmen ergreifen.
Die Anwendung der EXW-Regel entbindet einen Exporteur/Verkäufer nicht von der Verpflichtung, die EU-Sanktionen einzuhalten.