Vom 1. Dezember 2023 bis zum 30. November 2024 können die Staatsangehörigen der Französischen Republik, der Bundesrepublik Deutschland, der Italienischen Republik, des Königreichs der Niederlande, des Königreichs Spanien und Malaysia, die über einen gültigen gewöhnlichen Reisepass verfügen, ohne Visum in die Volksrepublik China einreisen, wenn die Reise folgenden Zwecken dient wie geschäftlichen Tätigkeiten, Tourismus, Familien- und Freundbesuch sowie Transit und der Aufenthalt maximal 15 Tage nach der Einreise in die Volksrepublik China dauert. Für Staatsangehörige der oben genannten Staaten bleibt die Visumpflicht, wenn deren Reisezwecke über die obenerwähnten hinausgehen, deren Aufenthalt länger als 15 Tage dauert und wenn sie (Staatsangehörige von Malaysia sind in diesem Fall ausgenommen) einen Dienstpass besitzen.
Aus- und Weiterbildung
IHK zeichnet Ausbildungsbotschafterinnen und -botschafter und deren Unternehmen für Engagement in der Berufsorientierung aus
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