Vom 1. Dezember 2023 bis zum 30. November 2024 können die Staatsangehörigen der Französischen Republik, der Bundesrepublik Deutschland, der Italienischen Republik, des Königreichs der Niederlande, des Königreichs Spanien und Malaysia, die über einen gültigen gewöhnlichen Reisepass verfügen, ohne Visum in die Volksrepublik China einreisen, wenn die Reise folgenden Zwecken dient wie geschäftlichen Tätigkeiten, Tourismus, Familien- und Freundbesuch sowie Transit und der Aufenthalt maximal 15 Tage nach der Einreise in die Volksrepublik China dauert. Für Staatsangehörige der oben genannten Staaten bleibt die Visumpflicht, wenn deren Reisezwecke über die obenerwähnten hinausgehen, deren Aufenthalt länger als 15 Tage dauert und wenn sie (Staatsangehörige von Malaysia sind in diesem Fall ausgenommen) einen Dienstpass besitzen.

Umwelt & Energie
Einwegkunststofffondsgesetz: Einladung zur Informationsveranstaltung für inländische Hersteller
In dieser Informationsveranstaltung am 05.06.2025 von 09:00 -11:00 Uhr via WebEx wird das UBA einen aktuellen Überblick über die Einordnungspraxis geben und über ausgewählte Feststellungen zu bestimmten Einwegkunststoffprodukten und Produktarten informieren. Zudem wird das Thema „Import und Export von EWK-Produkten“ näher behandelt.