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Carnets und das neue elektronische Carnet – Online-Veranstaltung

Die vorübergehende Ausfuhr von Waren, ist immer beim Zoll anzumelden: Ausfuhr aus der
EU, Einfuhr im Verwendungsland (Zahlung von Zollsicherheiten), Ausfuhr aus dem
Verwendungsland, Wiedereinfuhr in die EU. „Mal eben als Handgepäck“ Waren zum Kunden
mitnehmen – das geht nicht so einfach. Carnets erleichtern die Zollformalitäten, z. B. komplexe
Zollanmeldungen entfallen. Doch wann und wie dürfen Carnets genutzt werden? In unserer
Veranstaltung am 10. August 2023 werden die rechtlichen Voraussetzungen erläutert und das
neue eCarnet-Verfahren vorgestellt. Dozentin: Martina Wiebusch, Referentin Zoll- und
Außenwirtschaft der IHK Ostwestfalen. Die Teilnahme ist kostenlos

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