Carnets und das neue elektronische Carnet – Online-Veranstaltung

Die vorübergehende Ausfuhr von Waren, ist immer beim Zoll anzumelden: Ausfuhr aus der
EU, Einfuhr im Verwendungsland (Zahlung von Zollsicherheiten), Ausfuhr aus dem
Verwendungsland, Wiedereinfuhr in die EU. „Mal eben als Handgepäck“ Waren zum Kunden
mitnehmen – das geht nicht so einfach. Carnets erleichtern die Zollformalitäten, z. B. komplexe
Zollanmeldungen entfallen. Doch wann und wie dürfen Carnets genutzt werden? In unserer
Veranstaltung am 10. August 2023 werden die rechtlichen Voraussetzungen erläutert und das
neue eCarnet-Verfahren vorgestellt. Dozentin: Martina Wiebusch, Referentin Zoll- und
Außenwirtschaft der IHK Ostwestfalen. Die Teilnahme ist kostenlos

Anmeldung

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Anfang Dezember gab es eine Einigung zur EUDR. Final muss die Verschiebung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht werden.
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EUDR: Trilog-Einigung zu Verschiebung und Erleichterungen sowie EUDR-Umfrage

Die EU-Institutionen haben sich im Trilog zur EUDR am 4.12. zügig geeinigt. Viele der Forderungen der DIHK sind in den Anpassungen enthalten. Die Trilog-Einigung muss noch formal vom Rat und vom Plenum des Europaparlaments (am 16.12.25) angenommen werden. Die DIHK bemüht sich nun, die 4-monatige Review-Phase Anfang 2026 so gut wie möglich zu nutzen. Neben Beispielen bringt die DIHK hierzu auch Umfrageergebnisse ein. An einer bundesweiten Umfrage mit dem Ziel, die Unternehmensperspektive zu Aufwand und Ressourcen zu sammeln und praxisnahe Herausforderungen sichtbar machen, können alle Interessenten gerne teilnehmen.

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