Brexit-News auf der IHK-Homepage – Recht, Steuern, Zoll

Ab 1. Januar 2021 ist das Vereinigte Königreich nicht mehr Teil des Binnenmarktes und der Zollunion. Auch bei Abschluss eines Abkommens wird sich das Verhältnis der EU zum Vereinigten Königreich grundlegend wandeln und sich von der britischen Mitgliedschaft im Binnenmarkt wesentlich unterscheiden.

Dies gilt zum Beispiel für die dann erforderlichen Zollformalitäten. Die Unternehmen müssen sich auf diese Folgen des Endes der Übergangsphase vorbereiten, und zwar unabhängig davon, ob der Abschluss eines Abkommens zum künftigen Verhältnis gelingt oder nicht.

Informieren Sie sich. Die IHK bietet aktuelle Informationen auf einer eigenen Brexit-Homepage – Link

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Anfang Dezember gab es eine Einigung zur EUDR. Final muss die Verschiebung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht werden.
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EUDR: Trilog-Einigung zu Verschiebung und Erleichterungen sowie EUDR-Umfrage

Die EU-Institutionen haben sich im Trilog zur EUDR am 4.12. zügig geeinigt. Viele der Forderungen der DIHK sind in den Anpassungen enthalten. Die Trilog-Einigung muss noch formal vom Rat und vom Plenum des Europaparlaments (am 16.12.25) angenommen werden. Die DIHK bemüht sich nun, die 4-monatige Review-Phase Anfang 2026 so gut wie möglich zu nutzen. Neben Beispielen bringt die DIHK hierzu auch Umfrageergebnisse ein. An einer bundesweiten Umfrage mit dem Ziel, die Unternehmensperspektive zu Aufwand und Ressourcen zu sammeln und praxisnahe Herausforderungen sichtbar machen, können alle Interessenten gerne teilnehmen.

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