Die Auslandshandelskammer (AHK) Belarus informiert darüber, dass Belarus ein Beförderungsverbot für EU-Fahrzeuge erlassen hat.
Belarus verbietet die Einfahrt von Fahrzeugen, die in der EU zugelassen sind, über die Zollgrenze der Eurasischen Wirtschaftsunion. Das Beförderungsverbot gilt laut einer Mitteilung des belarussischen Transportministeriums seit dem 16. April 2022. Auch LKWs sind von dem Verbot betroffen.
In der Europäischen Union zugelassene Fahrzeuge dürfen die Grenze zwar über bestimmte Kontrollpunkte passieren, die Waren müssen dann aber auf belarussische und russische Fahrzeuge umgeladen werden.
Das Beförderungsverbot gilt ab dem 23. April 2022 auch für alle EU-Fahrzeuge, die vor dem 16. April nach Belarus eingereist sind.
Transport von Postsendungen und Vieh weiter erlaubt
Die Beschränkungen gelten dagegen nicht für Fahrzeuge, die Post oder lebende Tiere befördern.
Reaktion auf die neuen EU-Sanktionen
Das Verbot wurde seitens Belarus als Antwort auf das EU-Beförderungsverbot für die in Belarus und Russland niedergelassenen Kraftverkehrsunternehmen ab dem 9. April erlassen.
Russland habe ein solches Verbot bisher nicht verabschiedet. Somit wird die Warenbeförderung voraussichtlich vorerst zu einem großen Teil über die lettisch-russische Grenze erfolgen.
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Quelle: DIHK