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Auslandserfahrung, weiterführende Berufspraxis und interkulturelle Fähigkeiten in den USA erwerben. Ein fachbezogenes Austauschprogramm International

Der Dienstleister „Cultural Vistas“ ermöglicht es, Mitarbeiter/innen von IHK-Mitgliedsunternehmen in allen Karrierestadien, weiterführende Berufspraxis in den USA zu erlangen, sei es bei Niederlassungen in den USA, Partnerfirmen oder amerikanischen Unternehmen. Cultural Vistas ist offiziell vom US-amerikanischen Außenministerium autorisiert und hat die Funktion eines Visa Sponsor. Mehr Informationen in den Anlagen.

Unabhängig von diesem Angebot unterstützt das Programm „Berufsbildung ohne Grenzen“ mit der Mobilitätsberatung an den Kammern weiterhin gerne und speziell bei der Organisation von Auslandsaufenthalten im Rahmen der Berufsausbildung.

Ansprechpartner
Benutzersymbol: sievers.yorck@dihk.de
YORCK SIEVERS
sievers.yorck@dihk.de
Telefon:030-20308-2302Position:Referatsleiter Globale PartnerschaftenAbteilung:AHK-NetzIHK Standort:DIHK

 

Anlagen:

CV_Text_Samples_for_J-1_Marketing

DE Cultural Vistas Internship Programs & Services for IHKs 2019

 

Weitere Themen

Umwelt & Energie

Einladung zur Informationsveranstaltung: Einwegkunstofffonds – Welche Hersteller und Produkte sind betroffen – Zielgruppe: Hersteller (04.12.2024)

In der Infoveranstaltung möchte das Umweltbundesamt(UBA) zum Herstellerbegriff sowie zu den betroffenen Einwegkunststoffprodukten und Produktarten informieren und einen Einblick in DIVID geben.
Gemäß den Vorgaben des Einwegkunststofffondsgesetzes (EWKFondsG) sollen die Hersteller von bestimmten Einwegkunststoffprodukten – wie To-go-Verpackungen, Getränkebechern, Feuchttüchern und anderen Produkten – die Kosten für die Entsorgung dieser Abfälle im öffentlichen Raum übernehmen. Zu diesem Zweck sollen Hersteller Zahlungen an den Einwegkunststofffonds leisten, welche anschließend genutzt werden, um Anspruchsberechtigten Mittel als Kostenerstattung für deren erbrachte Leistungen zukommen zu lassen.

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Aus- und Weiterbildung

Achtung Offenlegung: Stichtag 31.12.2024!

Für nicht kapitalmarktorientierte Unternehmen, die zur Offenlegung ihrer Jahres-/Konzernabschlüsse nach §§ 325ff. HGB verpflichtet sind, läuft die Frist zur Einreichung der Jahres-/Konzernabschlüsse bzw. zu deren Hinterlegung für das (reguläre) Geschäftsjahr 2023 mit Abschlussstichtag 31.12.2023 in Kürze ab.

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