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Afrika: EAC verbietet die Einfuhr von Elektroaltgeräten

gtai – Die EAC-Partnerstaaten Kenia, Uganda, Tansania, Ruanda, Burundi und Südsudan haben einstimmig beschlossen, die Deponierung von Elektroschrott in der Region zu verbieten. Laut Pressemeldungen einigten sich die Minister konkret darauf, ab 1. Juli 2022 Kathodenstrahlröhren (CRT) und gebrauchte Computermonitore mit einem Importverbot zu belegen.

Hintergrund des Einfuhrverbots ist die von Unternehmen aus Industrieländern angewandte Praxis, ausrangierte Elektro- und Elektronikgeräte als generalüberholt und funktionsfähig zu deklarieren und unter anderem in afrikanische Länder zu exportieren.

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Einladung zur Informationsveranstaltung: Einwegkunstofffonds – Welche Hersteller und Produkte sind betroffen – Zielgruppe: Hersteller (04.12.2024)

In der Infoveranstaltung möchte das Umweltbundesamt(UBA) zum Herstellerbegriff sowie zu den betroffenen Einwegkunststoffprodukten und Produktarten informieren und einen Einblick in DIVID geben.
Gemäß den Vorgaben des Einwegkunststofffondsgesetzes (EWKFondsG) sollen die Hersteller von bestimmten Einwegkunststoffprodukten – wie To-go-Verpackungen, Getränkebechern, Feuchttüchern und anderen Produkten – die Kosten für die Entsorgung dieser Abfälle im öffentlichen Raum übernehmen. Zu diesem Zweck sollen Hersteller Zahlungen an den Einwegkunststofffonds leisten, welche anschließend genutzt werden, um Anspruchsberechtigten Mittel als Kostenerstattung für deren erbrachte Leistungen zukommen zu lassen.

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