Wer berufsbedingt ins europäische Ausland reist, benötigt die A1-Bescheinigung als Nachweis
über die sozialversicherungsrechtliche Zuständigkeit. Viele Lohnabrechnungsprogramme
bieten Schnittstellen zur Beantragung der A1-Bescheinigung bei der Krankenkasse der
Beschäftigten an. Unternehmen ohne eine solche Software sowie Selbstständige können die
Software der Gesetzlichen Krankenversicherung (ITSG) nutzen. 2024 wird der Betrieb von svnet
dauerhaft eingestellt. Ab 4. Oktober 2023 steht allen Unternehmen für die Beantragung
der A1-Bescheinigung das neue SV-Meldeportal zur Verfügung. Bis Ende 2023 sind sowohl
das alte sv-net als auch die neue Plattform SV-Meldeportal parallel nutzbar.

Recht & Steuern
Fake-Rechnungen für Umsetzung der DGUV-Richtlinie im Umlauf
Der Schutzverband (DSW) erhält aktuell von verschiedenen Seiten Hinweise auf gefälschte Rechnungen für die Umsetzung von Arbeitsschutzvorschriften und das in diesem Zusammenhang zu vergebende Zertifikat. Obwohl kein Mitglied bei der rechnungsstellenden Berufsgenossenschaft Nahrungsmittel und Gastgewerbe (BGN), wurde auch der Schutzverband selbst mit einer solchen Zahlungsaufforderung kontaktiert.