Wer berufsbedingt ins europäische Ausland reist, benötigt die A1-Bescheinigung als Nachweis
über die sozialversicherungsrechtliche Zuständigkeit. Viele Lohnabrechnungsprogramme
bieten Schnittstellen zur Beantragung der A1-Bescheinigung bei der Krankenkasse der
Beschäftigten an. Unternehmen ohne eine solche Software sowie Selbstständige können die
Software der Gesetzlichen Krankenversicherung (ITSG) nutzen. 2024 wird der Betrieb von svnet
dauerhaft eingestellt. Ab 4. Oktober 2023 steht allen Unternehmen für die Beantragung
der A1-Bescheinigung das neue SV-Meldeportal zur Verfügung. Bis Ende 2023 sind sowohl
das alte sv-net als auch die neue Plattform SV-Meldeportal parallel nutzbar.

Umwelt & Energie
CO2-Grenzausgleichsmechanismus CBAM: Vereinfachungen in Kraft getreten
Am 20. Oktober 2025 ist die Verordnung (EU) 2025/2083 mit den CBAM-Vereinfachungen in Kraft getreten. Danach brauchen Unternehmen, die CBAM-Güter unter 50 Tonnen im Jahr importieren, keine Zulassung für den Import beantragen, keine CO2-Emissionen berichten und keine Zertifikate kaufen.
