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Wie Augmented Reality den Arbeitsschutz unterstützt

Die Art zu arbeiten wird digitaler. Auch im Mittelstand sind Aumented-Reality-basierte Wearable-Computing-Lösungen angekommen. Sie eröffnen Chancen für die Verbesserung der Sicherheit am Arbeitsplatz.Die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) hat eine Studie durchgeführt, in der die Forscher die Verwendung monokularer Head Mounted Displays (HMD) – also Datenbrillen, bei denen sich das digitale Display nur vor einem Auge befindet – im Hinblick auf Ergonomie und Sicherheit untersuchten. Sie fanden heraus, dass Datenbrillen immer dann, wenn Arbeitskräfte mobil sein und Aufgaben eigenhändig durchführen müssen, eine geeignete Hilfe darstellen und zur Arbeitssicherheit beitragen.
Weiterlesen: https://www.maschinenmarkt.vogel.de/wie-augmented-reality-den-arbeitsschutz-unterstuetzt-a-970810/?cmp=nl-97&uuid=49993B50-B6D0-4A76-A1FE7E62664EBE58

Weitere Themen

Umwelt & Energie

Einladung zur Informationsveranstaltung: Einwegkunstofffonds – Welche Hersteller und Produkte sind betroffen – Zielgruppe: Hersteller (04.12.2024)

In der Infoveranstaltung möchte das Umweltbundesamt(UBA) zum Herstellerbegriff sowie zu den betroffenen Einwegkunststoffprodukten und Produktarten informieren und einen Einblick in DIVID geben.
Gemäß den Vorgaben des Einwegkunststofffondsgesetzes (EWKFondsG) sollen die Hersteller von bestimmten Einwegkunststoffprodukten – wie To-go-Verpackungen, Getränkebechern, Feuchttüchern und anderen Produkten – die Kosten für die Entsorgung dieser Abfälle im öffentlichen Raum übernehmen. Zu diesem Zweck sollen Hersteller Zahlungen an den Einwegkunststofffonds leisten, welche anschließend genutzt werden, um Anspruchsberechtigten Mittel als Kostenerstattung für deren erbrachte Leistungen zukommen zu lassen.

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Aus- und Weiterbildung

Achtung Offenlegung: Stichtag 31.12.2024!

Für nicht kapitalmarktorientierte Unternehmen, die zur Offenlegung ihrer Jahres-/Konzernabschlüsse nach §§ 325ff. HGB verpflichtet sind, läuft die Frist zur Einreichung der Jahres-/Konzernabschlüsse bzw. zu deren Hinterlegung für das (reguläre) Geschäftsjahr 2023 mit Abschlussstichtag 31.12.2023 in Kürze ab.

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