Kann mein Produkt was es können soll – und werden es die Kunden kaufen? Die Antwort auf diese Frage entscheidet über Erfolg oder Misserfolg einer Markteinführung. Das Problem: Vor dem Produktstart kennen wir sie nicht. Die Lösung: Statt sofort teure Prototypen von Autos, Geräten oder Maschinenkomponenten zu bauen, können Unternehmen durch virtuelle Modelle in sehr frühen Entwicklungsphasen feststellen, ob ein neues Produkt in Anmutung und Bedienung für die Kunden attraktiv ist. Forschende des Karlsruher Instituts für Technologie (KIT) entwickeln dafür neue Methoden und Prozesse, die praxisnah in Entwicklung und Lehre angewendet werden.
Weiterlesen: https://www.kit.edu/kit/pi_2021_079_von-spieleentwicklern-lernen-produktentwicklung-mit-extended-reality.php
Einladung zur Informationsveranstaltung: Einwegkunstofffonds – Welche Hersteller und Produkte sind betroffen – Zielgruppe: Hersteller (04.12.2024)
In der Infoveranstaltung möchte das Umweltbundesamt(UBA) zum Herstellerbegriff sowie zu den betroffenen Einwegkunststoffprodukten und Produktarten informieren und einen Einblick in DIVID geben.
Gemäß den Vorgaben des Einwegkunststofffondsgesetzes (EWKFondsG) sollen die Hersteller von bestimmten Einwegkunststoffprodukten – wie To-go-Verpackungen, Getränkebechern, Feuchttüchern und anderen Produkten – die Kosten für die Entsorgung dieser Abfälle im öffentlichen Raum übernehmen. Zu diesem Zweck sollen Hersteller Zahlungen an den Einwegkunststofffonds leisten, welche anschließend genutzt werden, um Anspruchsberechtigten Mittel als Kostenerstattung für deren erbrachte Leistungen zukommen zu lassen.