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»Transfer-X« ebnet Mittelständlern den Weg in die Datenökonomie

Die Digitalisierung der Wertschöpfungsketten schreitet unaufhaltsam voran. Speziell für die Automobilbranche schaffen Catena-X und ähnliche Projekte neue Datenökosysteme mit den zugehörigen Services, Apps und Konnektoren. Solche Datenökosysteme skalieren nur, wenn viele Teilnehmer Daten bereitstellen oder nutzen. In diesem Fall ist der Mittelstand als Deutschlands industrielles Rückgrat im Fokus. Damit die Transformation entlang der gesamten Lieferkette und nicht nur bei OEMs und Tier-1-Lieferanten Fahrt aufnimmt, müssen KMU stärker eingebunden werden. Dazu wurde Transfer-X ins Leben gerufen: Das vom Bundeswirtschaftsministerium mit rund 8 Millionen Euro geförderte Transferprojekt wird eine webbasierte Wissensplattform für leicht verständliche Informations- und Schulungsmaterialien schaffen – mit dem Ziel, Mittelständler zu motivieren und zu befähigen, an der digitalen Transformation der Wertschöpfungsketten teilzuhaben.
Weiterlesen: https://www.iosb.fraunhofer.de/de/presse/presseinformationen/2023/transfer-x-transformation-mittelstand-datenoekonomie.html

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CLP-Verordnung im EU-Amtsblatt veröffentlicht

Die jüngst verabschiedete Änderung der CLP-Verordnung wurde im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht. Sie tritt 20 Tage nach Verkündung, am 10. Dezember, offiziell in Kraft. Die Verordnung enthält jedoch zahlreiche Übergangsbestimmungen bis 2026 bzw. 2027.

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Einladung zur Informationsveranstaltung: Einwegkunstofffonds – Welche Hersteller und Produkte sind betroffen – Zielgruppe: Hersteller (04.12.2024)

In der Infoveranstaltung möchte das Umweltbundesamt(UBA) zum Herstellerbegriff sowie zu den betroffenen Einwegkunststoffprodukten und Produktarten informieren und einen Einblick in DIVID geben.
Gemäß den Vorgaben des Einwegkunststofffondsgesetzes (EWKFondsG) sollen die Hersteller von bestimmten Einwegkunststoffprodukten – wie To-go-Verpackungen, Getränkebechern, Feuchttüchern und anderen Produkten – die Kosten für die Entsorgung dieser Abfälle im öffentlichen Raum übernehmen. Zu diesem Zweck sollen Hersteller Zahlungen an den Einwegkunststofffonds leisten, welche anschließend genutzt werden, um Anspruchsberechtigten Mittel als Kostenerstattung für deren erbrachte Leistungen zukommen zu lassen.

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