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Spielzeugrichtlinie 2009/48/EG

Am 16.11.2021 wurde der Durchführungsbeschluss (EU) 2021/1992 (ABl. L 405, S. 14) veröffentlicht und trat am 16.11.2021 in Kraft. Der Durchführungsbeschluss (EU) 2021/867 wird aufgehoben. Artikel 1 des Durchführungsbeschlusses (EU) 2021/867 gilt jedoch weiterhin für die Fundstellen der harmonisierten Normen für Spielzeug zur Unterstützung der Richtlinie 2009/48/EG, die in Anhang II des vorliegenden Beschlusses aufgeführt sind, bis zu den in diesem Anhang festgelegten Zeitpunkten.

Ferner gilt Artikel 1 des Durchführungsbeschlusses (EU) 2019/1728 weiterhin für die Fundstellen der harmonisierten Normen für Spielzeug zur Unterstützung der Richtlinie 2009/48/EG, die in Anhang III des vorliegenden Beschlusses aufgeführt sind, bis zu den in diesem Anhang festgelegten Zeitpunkten.
https://ec.europa.eu/growth/single-market/european-standards/harmonised-standards/toy-safety_en
Quelle: Globalnorm GmbH; http://www.globalnorm.de

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