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Revolutionäre Automatisierung der Leistungselektronik durch künstliche Intelligenz

Moderne Industrie- und Informationsgesellschaften werden von leistungselektronischen Energiewandlern angetrieben, die elektrische Energie für verschiedene Anwendungen nutzbar machen. Beispiele sind Elektroantriebe in Fahrzeugen, Stromversorgungen von Serverfarmen oder auch die Integration von Windkraftanlagen und Photovoltaik-Kraftwerken in das Stromnetz. Aber: Die Leistungselektronik ist komplex. Ihre Anforderungen und Schaltungsdesigns variieren je nach Anwendung. Die Herausforderung besteht darin, diese Komplexität in den Griff zu bekommen, insbesondere bei der Regelung der Systeme. Bislang sind es die Expert*innen, die die Regelung manuell und individuell für jede Anwendung auslegen und programmieren müssen. Das ist aufwändig und wird angesichts des zunehmenden Fachkräftemangels zu einem Problem. Wissenschaftler*innen der Universität Paderborn arbeiten deshalb an einem neuartigen Ansatz zur Regelung von leistungselektronischen Systemen mithilfe von künstlicher Intelligenz (KI). Das vom Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) mit rund 1,8 Millionen Euro geförderte „VIP+“-Vorhaben startet im Oktober. Bei dem Förderprogramm werden vielversprechende Forschungsergebnisse auf ihre Praxisfähigkeit und Umsetzbarkeit für eine spätere Anwendung hin validiert. Ziel ist es, diese Ergebnisse im Anschluss an die Förderung in Produkte, Prozesse und Dienstleistungen zu überführen.
Weiterlesen: https://www.uni-paderborn.de/nachricht/127045

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CLP-Verordnung im EU-Amtsblatt veröffentlicht

Die jüngst verabschiedete Änderung der CLP-Verordnung wurde im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht. Sie tritt 20 Tage nach Verkündung, am 10. Dezember, offiziell in Kraft. Die Verordnung enthält jedoch zahlreiche Übergangsbestimmungen bis 2026 bzw. 2027.

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Einladung zur Informationsveranstaltung: Einwegkunstofffonds – Welche Hersteller und Produkte sind betroffen – Zielgruppe: Hersteller (04.12.2024)

In der Infoveranstaltung möchte das Umweltbundesamt(UBA) zum Herstellerbegriff sowie zu den betroffenen Einwegkunststoffprodukten und Produktarten informieren und einen Einblick in DIVID geben.
Gemäß den Vorgaben des Einwegkunststofffondsgesetzes (EWKFondsG) sollen die Hersteller von bestimmten Einwegkunststoffprodukten – wie To-go-Verpackungen, Getränkebechern, Feuchttüchern und anderen Produkten – die Kosten für die Entsorgung dieser Abfälle im öffentlichen Raum übernehmen. Zu diesem Zweck sollen Hersteller Zahlungen an den Einwegkunststofffonds leisten, welche anschließend genutzt werden, um Anspruchsberechtigten Mittel als Kostenerstattung für deren erbrachte Leistungen zukommen zu lassen.

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