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Projekt INNOBATT entwickelt neuartige leistungsstarke und ressourcenschonende elektrische Batteriespeicher

Das Verbundvorhaben INNOBATT verfolgt einen neuartigen und ganzheitlichen Ansatz für anwendungsspezifische Batteriespeicher, der die komplette Wertschöpfungskette vom Grundmaterial bis zum späteren Recycling berücksichtigt.

Ziel des Konsortiums aus Wissenschaft und Industrie ist die gemeinsame Entwicklung eines nachhaltigen und intelligenten elektrischen Speichersystems, das von vornherein auf ressourcenschonende Herstellung, herausragende Betriebssicherheit und einfache Wiederverwertbarkeit ausgelegt ist. Ausgangspunkt ist die kostengünstige Zellchemie der Aluminium-Ionen-Batterie (AIB), die mit nicht entflammbaren Materialien arbeitet und auf kritische Rohstoffe verzichtet. Das Projekt INNOBATT wird vom Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) im Rahmen des Programms „Batterie2020Transfer“ gefördert.
Weiterlesen: https://www.iisb.fraunhofer.de/de/press_media/pressemitteilungen/pressearchiv/archiv_2023/INNOBATT_SmartBatterySystem_2023.html

Weitere Themen

Umwelt & Energie

Einladung zur Informationsveranstaltung: Einwegkunstofffonds – Welche Hersteller und Produkte sind betroffen – Zielgruppe: Hersteller (04.12.2024)

In der Infoveranstaltung möchte das Umweltbundesamt(UBA) zum Herstellerbegriff sowie zu den betroffenen Einwegkunststoffprodukten und Produktarten informieren und einen Einblick in DIVID geben.
Gemäß den Vorgaben des Einwegkunststofffondsgesetzes (EWKFondsG) sollen die Hersteller von bestimmten Einwegkunststoffprodukten – wie To-go-Verpackungen, Getränkebechern, Feuchttüchern und anderen Produkten – die Kosten für die Entsorgung dieser Abfälle im öffentlichen Raum übernehmen. Zu diesem Zweck sollen Hersteller Zahlungen an den Einwegkunststofffonds leisten, welche anschließend genutzt werden, um Anspruchsberechtigten Mittel als Kostenerstattung für deren erbrachte Leistungen zukommen zu lassen.

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Aus- und Weiterbildung

Achtung Offenlegung: Stichtag 31.12.2024!

Für nicht kapitalmarktorientierte Unternehmen, die zur Offenlegung ihrer Jahres-/Konzernabschlüsse nach §§ 325ff. HGB verpflichtet sind, läuft die Frist zur Einreichung der Jahres-/Konzernabschlüsse bzw. zu deren Hinterlegung für das (reguläre) Geschäftsjahr 2023 mit Abschlussstichtag 31.12.2023 in Kürze ab.

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