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Privatsphäre-Gefährdung erkennen und Doxing verhindern: Forschungsvorhaben ADRIAN analysiert Nutzungsrisiken im Web 2.0

Jede und jeden kann Cybermobbing, Identitätsdiebstahl und Doxing im Internet treffen. Ein Kooperationsprojekt von FH Bielefeld und Zentrum für Digitalisierungs- und Technologieforschung der Bundeswehr analysiert Sicherheitsrisiken durch Profilbildung im Netz. Bei der Entwicklung von Methoden zur Gefahrenabwehr unterstützt Künstliche Intelligenz.

Nach der Joggingstrecke die neue Bestzeit bei Facebook teilen – für viele Nutzerinnen und Nutzer von Fitness-Apps ganz normal. Über Apps, Smartphone und Internetbrowser übermitteln wir laufend zahlreiche Informationen über unser Leben. Neben IP-Adresse und Standortdaten verrät das Nutzungsverhalten auch persönliche Informationen wie Job, Herkunft oder politische Einstellung. Gemeinsam ergeben diese vermeintlich harmlosen Einzelinformationen ein nahezu gläsernes Bild von Nutzerinnen und Nutzern oder ganzen Institutionen. Doch wie groß sind die Sicherheitsrisiken dieser Profilbildung genau? Und: Was können wir dagegen tun?
Weiterlesen: https://www.fh-bielefeld.de/presse/pressemitteilungen/adrian-analysiert-nutzungsrisiken-im-web-2-0

Weitere Themen

Umwelt & Energie

Einladung zur Informationsveranstaltung: Einwegkunstofffonds – Welche Hersteller und Produkte sind betroffen – Zielgruppe: Hersteller (04.12.2024)

In der Infoveranstaltung möchte das Umweltbundesamt(UBA) zum Herstellerbegriff sowie zu den betroffenen Einwegkunststoffprodukten und Produktarten informieren und einen Einblick in DIVID geben.
Gemäß den Vorgaben des Einwegkunststofffondsgesetzes (EWKFondsG) sollen die Hersteller von bestimmten Einwegkunststoffprodukten – wie To-go-Verpackungen, Getränkebechern, Feuchttüchern und anderen Produkten – die Kosten für die Entsorgung dieser Abfälle im öffentlichen Raum übernehmen. Zu diesem Zweck sollen Hersteller Zahlungen an den Einwegkunststofffonds leisten, welche anschließend genutzt werden, um Anspruchsberechtigten Mittel als Kostenerstattung für deren erbrachte Leistungen zukommen zu lassen.

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Aus- und Weiterbildung

Achtung Offenlegung: Stichtag 31.12.2024!

Für nicht kapitalmarktorientierte Unternehmen, die zur Offenlegung ihrer Jahres-/Konzernabschlüsse nach §§ 325ff. HGB verpflichtet sind, läuft die Frist zur Einreichung der Jahres-/Konzernabschlüsse bzw. zu deren Hinterlegung für das (reguläre) Geschäftsjahr 2023 mit Abschlussstichtag 31.12.2023 in Kürze ab.

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