Die EU-Kommission diagnostiziert – aufgrund der zunehmenden Digitalisierung der Wirtschaft – Wettbewerbsverzerrungen zwischen verschiedenen Regionen der Erde und zwischen Unternehmen verschiedener Größe. Diese Verzerrungen hätten Auswirkungen auf die Wettbewerbsfähigkeit der Wirtschaftsteilnehmer und auf das Steueraufkommen auch von Mitgliedern der Europäischen Union. Sie leitet daraus den Auftrag ab, Vorschläge für einen geänderten Regulierungs- und Besteuerungsrahmen der Internet-Wirtschaft in der EU zu machen. Außerdem komme sie einem Arbeitsauftrag der Staats- und Regierungschefs nach, die sich im Juli 2020 für eine Digitalsteuer als neues EU-Eigenmittel ausgesprochen hätten. Bereits im Juni dieses Jahres will die Kommission einen Vorschlag vorlegen.
Ausweislich der Roadmap möchte die Kommission folgende drei Varianten einer Digitalsteuer bzw. Digitalabgabe näher untersuchen: Erstens, einen Aufschlag auf die Körperschaftsteuer von Unternehmen, die bestimmte digitale Geschäfte in der EU abschließen. Zweitens, eine Steuer auf die genannten Aktivitäten oder, drittens, eine Steuer auf digitale Transaktionen zwischen EU-Unternehmen.
Von einer Entscheidung darüber hängt auch die Wahl der Rechtsgrundlage ab (entweder Art. 113 AEUV für indirekte oder 115 AEUV für direkte Steuern).
Weitere Informationen finden Sie hier: https://ec.europa.eu/info/law/better-regulation/have-your-say/initiatives/12836-Digital-Levy
Quelle: EU-Kommission