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OECD stellt Ergebnisse des Innovation Policy Reviews Germany vor: Deutschlands Innovationspolitik 2022 auf dem Prüfstand

Sowohl die Abhängigkeiten von fossilen Energieträgern als auch die schleppende Digitalisierung sind nur zwei Beispiele für Schwachstellen, mit welchen die deutsche Wirtschaft momentan konfrontiert wird. Aus diesen Gründen wächst laut der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) in der Politik und Wirtschaft das Bewusstsein für die Notwendigkeit einer Neuausrichtung der Innovationstätigkeit des Wissenschafts-, Technologie- und Innovationssystems (WTI-System) und der Innovationspolitik. Dabei müsse beachtet werden, dass für einen zukunftsfähigen Ausbau, in dem Deutschland sowohl in seinen Kernbranchen – Autoindustrie, Maschinenbau sowie chemische und pharmazeutische Industrie – als auch in anderweitigen Sektoren die Führungsrolle verkörpern soll, die Regierung ein auf Risikotoleranz und Kreativität basierendes Konzept entwickeln muss. In ihrer umfassenden Analyse des deutschen Innovationssystems leitet die OECD-Handlungsempfehlungen ab, die der deutschen Innovationspolitik zugutekommen sollen.
Weiterlesen: https://www.dihk.de/de/oecd-stellt-ergebnisse-des-innovation-policy-reviews-germany-vor-81866

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CLP-Verordnung im EU-Amtsblatt veröffentlicht

Die jüngst verabschiedete Änderung der CLP-Verordnung wurde im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht. Sie tritt 20 Tage nach Verkündung, am 10. Dezember, offiziell in Kraft. Die Verordnung enthält jedoch zahlreiche Übergangsbestimmungen bis 2026 bzw. 2027.

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Einladung zur Informationsveranstaltung: Einwegkunstofffonds – Welche Hersteller und Produkte sind betroffen – Zielgruppe: Hersteller (04.12.2024)

In der Infoveranstaltung möchte das Umweltbundesamt(UBA) zum Herstellerbegriff sowie zu den betroffenen Einwegkunststoffprodukten und Produktarten informieren und einen Einblick in DIVID geben.
Gemäß den Vorgaben des Einwegkunststofffondsgesetzes (EWKFondsG) sollen die Hersteller von bestimmten Einwegkunststoffprodukten – wie To-go-Verpackungen, Getränkebechern, Feuchttüchern und anderen Produkten – die Kosten für die Entsorgung dieser Abfälle im öffentlichen Raum übernehmen. Zu diesem Zweck sollen Hersteller Zahlungen an den Einwegkunststofffonds leisten, welche anschließend genutzt werden, um Anspruchsberechtigten Mittel als Kostenerstattung für deren erbrachte Leistungen zukommen zu lassen.

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