Am 1. Juni 2023 startete das neue einheitliche Patentsystem, welches aus zwei Säulen besteht: einem EU-Einheitspatent und einem Einheitlichen Patentgericht (EPG). Mit dem Einheitspatent soll es Unternehmen erleichtert werden, ihre Innovationen in Europa zu schützen und ihr geistiges Eigentum zu nutzen. Aus Sicht der Kommission wird das Einheitspatent die Innovationskraft und Wettbewerbsfähigkeit der Union stärken und den Binnenmarkt für Patente vervollständigen.
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