Mit der Bekanntmachung der beiden Richtlinien am 18. April 2023 im Bundesanzeiger, werden die beiden Förderrichtlinien EXIST-Forschungstransfer und EXIST-Gründungsstipendium des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz neu aufgelegt und inhaltlich angepasst.
Die Richtlinien ersetzen die bisher gültigen Förderrichtlinien für EXIST-Gründerstipendium und EXIST-Forschungstransfer. Beide Programme werden über den Europäischen Sozialfonds (ESF) kofinanziert. Dementsprechend können Förderanträge bis zum 31.12.2027 gestellt werden, was potenziellen Gründerinnen und Gründern Planungssicherheit für die nächsten Jahre gibt.
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