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Missionen mit Wirkung: Ein Praxisleitfaden zur Formulierung erfolgreicher Missionen

Die komplexen Herausforderungen der Nachhaltigkeitstransformation stellen unsere politischen Strukturen vor große Probleme und werfen die Frage auf, ob es nicht neue Wege der Aushandlung, Entscheidung und Umsetzung braucht, um diese Herausforderungen zu meistern. So betrifft ein Problem wie der Klimawandel beispielsweise derart viele politische Ressorts sowie Lebens- und Handlungsbereiche, dass gängige Lösungsansätze zu scheitern drohen.

Der Ansatz der Missionsorientierung kann hierbei einen Ausweg bieten. Dieser sieht vor, Herausforderungen mittels klar umrissener „Missionen“ zu adressieren, auf deren Bearbeitung dann (innovations-)politische, wirtschaftliche und gesellschaftliche Aktivitäten hin ausgerichtet werden. Missionen sollen gesellschaftlich wünschenswerte Ziele umfassen und möglichst transformativ wirken, also auf grundlegende Veränderung abzielen. Zudem sind sie oft zeitlich längerfristig angelegt, als es gängige politische Zyklen bislang vorsehen. In zahlreichen OECD-Ländern wie auch auf EU-Ebene werden inzwischen Initiativen umgesetzt, die einer missionsorientierten Logik folgen. Ein anschauliches Beispiel ist die EU-Mission der „100 klimaneutralen Städte“, mittels derer bis zum Jahr 2030 neue Wege zur Erreichung von Klimaneutralität erprobt werden. Während das übergeordnete Ziel feststeht, können sich Akteure aus allen Bereichen in den Prozess der Lösungsfindung einbringen.

Mehr Informationen und die Möglichkeit des Download finden Sie auf der Seiter der Bertelsmann Stiftung

Quelle: Bertelsmann Stiftung

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Einladung zur Informationsveranstaltung: Einwegkunstofffonds – Welche Hersteller und Produkte sind betroffen – Zielgruppe: Hersteller (04.12.2024)

In der Infoveranstaltung möchte das Umweltbundesamt(UBA) zum Herstellerbegriff sowie zu den betroffenen Einwegkunststoffprodukten und Produktarten informieren und einen Einblick in DIVID geben.
Gemäß den Vorgaben des Einwegkunststofffondsgesetzes (EWKFondsG) sollen die Hersteller von bestimmten Einwegkunststoffprodukten – wie To-go-Verpackungen, Getränkebechern, Feuchttüchern und anderen Produkten – die Kosten für die Entsorgung dieser Abfälle im öffentlichen Raum übernehmen. Zu diesem Zweck sollen Hersteller Zahlungen an den Einwegkunststofffonds leisten, welche anschließend genutzt werden, um Anspruchsberechtigten Mittel als Kostenerstattung für deren erbrachte Leistungen zukommen zu lassen.

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Achtung Offenlegung: Stichtag 31.12.2024!

Für nicht kapitalmarktorientierte Unternehmen, die zur Offenlegung ihrer Jahres-/Konzernabschlüsse nach §§ 325ff. HGB verpflichtet sind, läuft die Frist zur Einreichung der Jahres-/Konzernabschlüsse bzw. zu deren Hinterlegung für das (reguläre) Geschäftsjahr 2023 mit Abschlussstichtag 31.12.2023 in Kürze ab.

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