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Hochschulbau

Mehr Tempo im Hochschulbau!

Schneller, günstiger, verbindlicher, mehr – das ist die Formel der Neuen Masterplanung im Hochschulbau. Das Ministerium für Kultur und Wissenschaft, das Ministerium der Finanzen und der Bau- und Liegenschaftsbetrieb NRW (BLB NRW) haben jetzt grundlegende Änderungen vorgestellt, wie der Bau von Hochschulgebäuden künftig organisiert werden soll. Den Auftakt machen die Universität Duisburg-Essen, die Universität Paderborn und die Hochschule Bielefeld (HSBI).

Wissenschaftsministerin Ina Brandes: „Exzellente Lehre braucht eine exzellente Infrastruktur: gut ausgestattete Labore, moderne Seminarräume und zeitgemäße Hörsäle. Ein erheblicher Teil unserer Hochschulen wurde in den 1960er und 1970er Jahren gebaut und ist inzwischen stark sanierungsbedürftig. Mit Geld allein werden wir den Investitionsstau nicht bewältigen. Wir brauchen neue Verfahren, die Planung, Genehmigung und Bau beschleunigen. Dazu haben wir jetzt die Neue Masterplanung Hochschulbau vorgelegt. Ich bin sicher: Damit wird es uns gelingen, in kürzerer Zeit, mit weniger Geld mehr Bauvorhaben zu realisieren. Davon profitieren alle Studierenden und Lehrenden und machen den Wissenschaftsstandort Nordrhein-Westfalen noch stärker.“

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Einladung zur Informationsveranstaltung: Einwegkunstofffonds – Welche Hersteller und Produkte sind betroffen – Zielgruppe: Hersteller (04.12.2024)

In der Infoveranstaltung möchte das Umweltbundesamt(UBA) zum Herstellerbegriff sowie zu den betroffenen Einwegkunststoffprodukten und Produktarten informieren und einen Einblick in DIVID geben.
Gemäß den Vorgaben des Einwegkunststofffondsgesetzes (EWKFondsG) sollen die Hersteller von bestimmten Einwegkunststoffprodukten – wie To-go-Verpackungen, Getränkebechern, Feuchttüchern und anderen Produkten – die Kosten für die Entsorgung dieser Abfälle im öffentlichen Raum übernehmen. Zu diesem Zweck sollen Hersteller Zahlungen an den Einwegkunststofffonds leisten, welche anschließend genutzt werden, um Anspruchsberechtigten Mittel als Kostenerstattung für deren erbrachte Leistungen zukommen zu lassen.

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Achtung Offenlegung: Stichtag 31.12.2024!

Für nicht kapitalmarktorientierte Unternehmen, die zur Offenlegung ihrer Jahres-/Konzernabschlüsse nach §§ 325ff. HGB verpflichtet sind, läuft die Frist zur Einreichung der Jahres-/Konzernabschlüsse bzw. zu deren Hinterlegung für das (reguläre) Geschäftsjahr 2023 mit Abschlussstichtag 31.12.2023 in Kürze ab.

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