IT-Sicherheitsverordnung Portalverbund (ITSiV-PV) gem. § 5 OZG veröffentlicht

Das BMI erließ die „Verordnung zur Gewährleistung der IT-Sicherheit der im Portalverbund und zur Anbindung an den Portalverbund genutzten IT-Komponenten“ (IT-Sicherheitsverordnung Portalverbund – ITSiV-PV) gemäß § 5 OZG (ext. Link).Sie definiert Maßnahmen zur Aufrechterhaltung der Informationssicherheit bei der Umsetzung des Online-Zugangsgesetzes. Gemäß § 2 Abs. 2 der ITSiV-PV sind dieses:

Technische Richtlinien gem. § 2 Abs. 2 ITSiV-PV

Vorgaben für Penetrationstests & Webchecks gem. § 2 Abs. 9 ITSiV-PV

Link zur ITSiV-PV: https://www.gesetze-im-internet.de/itsiv-pv/index.html
Download der ITSiV-PV (PDF; ext. Link):  https://www.gesetze-im-internet.de/itsiv-pv/ITSiV-PV.pdf
Quelle: DIHK

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