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Innovationswettbewerb Künstliche Intelligenz

In vier Forschungsvorhaben sollen neue KI-Anwendungen im Zusammenhang mit Pandemien und anderen Krisensituationen entwickelt und erprobt werden. Die Projekte fördert das BMWi mit insgesamt rund 44 Millionen Euro.
Ziel ist es, mit Hilfe von Künstlicher Intelligenz neue, innovative Entscheidungshilfen und elektronische Dienste bereitzustellen, beispielsweise für die Koordination von Hilfseinsätzen. Die vier geförderten Vorhaben sind:

  • Spell: Unter der Leitung des Deutschen Forschungszentrums für Künstliche Intelligenz (DFKI) soll eine KI-basierte Plattform zur intelligenten Entscheidungs- und Einsatzunterstützung in Leitstellen und beim Lagemanagement entwickelt werden, die in Krisensituationen zur Gefahrenabwehr und Nothilfe zum Einsatz kommen soll.
  • ResKriVer: Eine Plattform zur Sammlung, Generierung und Kommunikation von krisenrelevanten Informationen sowie zur Prognose der Auswirkungen von Engpässen in den Versorgungsnetzen. Das Projekt wird vom Fraunhofer-Institut für Offene Kommunikationssysteme (FOKUS) geleitet.
  • CoyPu: Eine KI-basierte Plattform für ein effizientes Krisenmanagement vom Institut für Angewandte Informatik (InfAI).
  • PAIRS: Unter der Leitung der Advaneo GmbH soll eine lernende KI-Plattform für das Management von Krisen entwickelt werden, um Krisensituationen früh zu identifizieren und zu antizipieren.

Die vier Forschungsvorhaben werden im Rahmen des dritten Förderaufrufs beim KI-Innovationswettbewerbs zum Thema „Künstliche Intelligenz und vernetzte Datentechnologien für infektiologische und andere die Wirtschaft bedrohende Krisen“ über eine Laufzeit von drei Jahren gefördert. Mehr zu den KI-Innovationswettbewerben finden Sie hier: https://www.digitale-technologien.de/DT/Navigation/DE/ProgrammeProjekte/AktuelleTechnologieprogramme/Kuenstliche_Intelligenz/ki.html

Weitere Themen

Umwelt & Energie

Einladung zur Informationsveranstaltung: Einwegkunstofffonds – Welche Hersteller und Produkte sind betroffen – Zielgruppe: Hersteller (04.12.2024)

In der Infoveranstaltung möchte das Umweltbundesamt(UBA) zum Herstellerbegriff sowie zu den betroffenen Einwegkunststoffprodukten und Produktarten informieren und einen Einblick in DIVID geben.
Gemäß den Vorgaben des Einwegkunststofffondsgesetzes (EWKFondsG) sollen die Hersteller von bestimmten Einwegkunststoffprodukten – wie To-go-Verpackungen, Getränkebechern, Feuchttüchern und anderen Produkten – die Kosten für die Entsorgung dieser Abfälle im öffentlichen Raum übernehmen. Zu diesem Zweck sollen Hersteller Zahlungen an den Einwegkunststofffonds leisten, welche anschließend genutzt werden, um Anspruchsberechtigten Mittel als Kostenerstattung für deren erbrachte Leistungen zukommen zu lassen.

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Aus- und Weiterbildung

Achtung Offenlegung: Stichtag 31.12.2024!

Für nicht kapitalmarktorientierte Unternehmen, die zur Offenlegung ihrer Jahres-/Konzernabschlüsse nach §§ 325ff. HGB verpflichtet sind, läuft die Frist zur Einreichung der Jahres-/Konzernabschlüsse bzw. zu deren Hinterlegung für das (reguläre) Geschäftsjahr 2023 mit Abschlussstichtag 31.12.2023 in Kürze ab.

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