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Forscher wollen neuen Bio-Kunststoff für den Einsatz in optischen Technologien entwickeln

Wissenschaftler*innen der Universität Paderborn, der Hochschule Hamm-Lippstadt und des Aachen-Maastricht Institute for Biobased Materials (AMIBM) erforschen neue umweltfreundliche Kunststoffprodukte auf Basis von Milchsäure. Ziel ist es, nachhaltige Werkstoffe für optische Anwendungen wie Scheinwerfer, Linsen, Reflektoren oder Lichtleiter zu entwickeln. Diese Produkte werden bislang aus erdölbasierten Kunststoffen wie Polycarbonat oder Polymethylmethacrylat hergestellt und stellen damit eine Belastung von Natur und Umwelt dar. Das Vorhaben wird mit insgesamt rund 885.000 Euro vom Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) gefördert und ist angesiedelt im Förderprogramm „Nachwachsende Rohstoffe“. Koordinator ist das AMIBM. Das Projekt wurde von der Hochschule Hamm-Lippstadt initiiert, wo kürzlich das Vorgängerprojekt „Polylactid als High-Tech-Werkstoff für optische Bauteile einer Leuchte – RenewOpt“ erfolgreich abgeschlossen wurde.
Weiterlesen: https://www.uni-paderborn.de/nachricht/96780

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Umwelt & Energie

Einladung zur Informationsveranstaltung: Einwegkunstofffonds – Welche Hersteller und Produkte sind betroffen – Zielgruppe: Hersteller (04.12.2024)

In der Infoveranstaltung möchte das Umweltbundesamt(UBA) zum Herstellerbegriff sowie zu den betroffenen Einwegkunststoffprodukten und Produktarten informieren und einen Einblick in DIVID geben.
Gemäß den Vorgaben des Einwegkunststofffondsgesetzes (EWKFondsG) sollen die Hersteller von bestimmten Einwegkunststoffprodukten – wie To-go-Verpackungen, Getränkebechern, Feuchttüchern und anderen Produkten – die Kosten für die Entsorgung dieser Abfälle im öffentlichen Raum übernehmen. Zu diesem Zweck sollen Hersteller Zahlungen an den Einwegkunststofffonds leisten, welche anschließend genutzt werden, um Anspruchsberechtigten Mittel als Kostenerstattung für deren erbrachte Leistungen zukommen zu lassen.

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Aus- und Weiterbildung

Achtung Offenlegung: Stichtag 31.12.2024!

Für nicht kapitalmarktorientierte Unternehmen, die zur Offenlegung ihrer Jahres-/Konzernabschlüsse nach §§ 325ff. HGB verpflichtet sind, läuft die Frist zur Einreichung der Jahres-/Konzernabschlüsse bzw. zu deren Hinterlegung für das (reguläre) Geschäftsjahr 2023 mit Abschlussstichtag 31.12.2023 in Kürze ab.

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