Nun ist unklar, wie Daten von EU-Bürgern beim Transfer in die USA geschützt werden sollen. Es ist die zweite Vereinbarung zum transatlantischen Datenschutz, die das Gericht für ungültig erklärt.Weiterlesen: https://www.sueddeutsche.de/digital/privacy-shield-schrems-facebook-1.4968965

Recht & Steuern
Auch bei automatisch endendem Online-Abo: Kündigungsbutton muss „unmittelbar erreichbar“ sein
Onlinehändler müssen Kunden eines Laufzeitvertrags schon auf der Startseite ihrer Website einen klar gekennzeichneten Kündigungsbutton bereitstellen auch bei nur einmaligem Entgelt und automatischem Vertragsende. Dass ein Verbraucher erst nach mehreren Klicks „jetzt kündigen“ kann, hält der BGH für unzulässig.