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Erster Entwurf für Netzentwicklungsplan 2030 (2019) veröffentlicht

Die Übertragungsnetzbetreiber haben am 4. Februar 2019 ihren Entwurf für die 2019er Auflage des Netzentwicklungsplans Strom 2030 (NEP 2030) zur Konsultation vorgelegt. Erstmals wird dabei das Ziel von 65 Prozent Erneuerbaren bis 2030 berücksichtigt. Notwendig sind danach insbesondere zwei zusätzliche Gleichstromtrassen von Schleswig-Holstein über Nordrhein-Westfalen bis nach Baden-Württemberg.

Auf Grundlage des im letzten Jahr von der Bundesnetzagentur bestätigten Szenariorahmens für die Entwicklung von Stromerzeugungskapazitäten und Stromverbrauch bis 2030 haben die Übertragungsnetzbetreiber eine neue Entwurfsfassung des Netzentwicklungsplans 2030 (NEP 2030 (Version 2019)) vorgelegt. Der Szenariorahmen beschreibt für den Zeitraum bis 2030 drei unterschiedlich progressive Entwicklungspfade (A, B und C). Alle drei Szenarien berücksichtigen das im Koalitionsvertrag vereinbarte Ziel eines Anteils von 65 Prozent Erneuerbare Energien am Bruttostromverbrauch bis 2030. Alle Szenarien gehen von einem weiter steigenden Gefälle bei der Stromerzeugung zwischen Nord- und Ostdeutschlands einerseits und West- und Süddeutschland andererseits aus. Für das mittlere Szenario B wurde auch die Entwicklung bis 2025 und 2035 analysiert. Die Perspektive 2025 dient als Grundlage für die Bewertung von kurzfristig umsetzbaren Maßnahmen zur Reduzierung des Netzausbaubedarfs (u. a. Spitzenkappung bei der Erneuerbarenerzeugung, Freileitungsmonitoring, aktive Steuerung des Leistungsflusses) im Rahmen des Netzentwicklungsplans.

Die Übertragungsnetzbetreiber kommen zu dem Schluss, dass alle bislang schon im Bundesbedarfsplan enthaltenen Netzausbau- und -verstärkungsvorhaben erforderlich sind. In Folge der Aufstockung des Erneuerbarenziels von mehr als 50 Prozent bis 2030 nach EEG 2017 auf 65 Prozent sehen die Übertragungsnetzbetreiber im Szenario B 2030 zusätzlich den Bedarf von:

  • Zwei leistungsfähigen Gleichstrom-Verbindungen (HGÜ) mit einer Kapazität von insgesamt 4 GW in einem weiteren Nord-Süd-Korridor.  Eine Trasse mit einer Kapazität von 2 GW soll von Heide/West in Schleswig-Holstein nach  Wilhelmshaven in Niedersachsen (Vorhaben DC21a), von dort weiter nach Uentrop in Nordrhein-Westfalen (DC21b)  und dann weiter nach Altbach in Baden-Württemberg (DC23) geführt werden. Teilweise parallel dazu soll eine weitere Trasse mit einer Kapazität von 2 GW von Wilhelmshaven nach Polsum in Nordrhein-Westfalen geführt werden. Angelegt ist zudem die Verlegung von Leerrohren parallel zum südlichen Teil des Vorhabens DC23.
  • Darüber hinaus 2.900 km Netzverstärkungen im Bestand und 450 km Neubautrassen.
  • Zubau im Offshore-Netz von 1.924 km bei einer Übertragungsleistung von 6,4 GW.

Auch in früheren Entwürfen von Netzentwicklungsplänen hatten die Übertragungsnetzbetreiber den Bedarf für einen weiteren HGÜ-Korridor dargelegt, dieser wurde von der Bundesnetzagentur aber nicht bestätigt.

Die Gesamtinvestitionskosten beziffern die Übertragungsnetzbetreiber für das mittlere Szenario B auf 52 Mrd. Euro für die Vorhaben an Land und 18 Mrd. Euro für die Vorhaben zur Anbindung der Offhore-Windkraftanlagen. Damit liegen die geschätzten Kosten rund 20 Mrd. Euro höher als für den 2017 festgestellten Ausbaubedarf. Die Mehrkosten gehen zu einem Großteil auf die beiden neuen HGÜ-Verbindungen zurück, wobei aus Akzeptanzgründen eine Ausführung vollständig als Erdkabel angenommen wurde.  Hinzu kommen Kosten für die weiteren Ausbau- und Verstärkungsmaßnahmen. Außerdem wurden anders als in der Vergangenheit auch die Kosten für Grundstücke und Planungs- und Genehmigungsverfahren bei der Kalkulation berücksichtigt.

Die Empfehlung der Kommission „Wachstum, Strukturwandel und Beschäftigung“ für einen Ausstiegspfad aus der Kohleverstromung sind im Entwurf des NEP 2030 nicht berücksichtigt. Allerdings entspricht die im Szenario C 2030 angenommene, verbleibende Erzeugungsleistung von Kohlekraftwerken 17,1 GW fast genau der von der Kommission empfohlenen Erzeugungsleistung von 17 GW im Jahr 2030.  Das mittlere Szenario B geht für 2030 von einer leicht darüber liegenden Erzeugungsleistung der Kohlekraftwerke aus (19,2 GW).

Alle Dokumente zum ersten Entwurf der Übertragungsnetzbetreiber zum Netzentwicklungsplan 2030 (2019) sind unter folgendem Link auf www.netzentwicklungsplan.de veröffentlicht. Bis zum 4. März 2019 besteht die Möglichkeit zur Teilnahme an der Konsultation des Entwurfes.

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