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Erklärungen gemeinsam entwickeln: Neuer Sonderforschungsbereich zu künstlicher Intelligenz

Die Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG) hat heute die Einrichtung eines neuen Sonderforschungsbereichs/Transregio (TRR) zum Thema „Erklärbarkeit von künstlicher Intelligenz (KI)“ an den Universitäten Paderborn und Bielefeld bekanntgegeben. In den kommenden vier Jahren wird sie dafür rund 14 Millionen Euro Fördergelder zur Verfügung stellen. Das stark interdisziplinär ausgerichtete Forschungsprogramm mit dem Titel „Constructing Explainability“ („Erklärbarkeit konstruieren“) geht über die Frage nach Erklärbarkeit von KI als Grundlage algorithmischer Entscheidungsfindungen hinaus. Der Ansatz fördert die aktive Teilnahme der Menschen an soziotechnischen Systemen. Ziel ist es, die Mensch-Maschine-Interaktion zu verbessern, das Verständnis von Algorithmen in den Mittelpunkt zu stellen und dieses als Produkt eines multimodalen Erklärprozesses zu untersuchen. Die vierjährige Förderung beginnt am 1. Juli.
Weiterlesen: https://www.uni-paderborn.de/nachricht/95634

Weitere Themen

Umwelt & Energie

Einladung zur Informationsveranstaltung: Einwegkunstofffonds – Welche Hersteller und Produkte sind betroffen – Zielgruppe: Hersteller (04.12.2024)

In der Infoveranstaltung möchte das Umweltbundesamt(UBA) zum Herstellerbegriff sowie zu den betroffenen Einwegkunststoffprodukten und Produktarten informieren und einen Einblick in DIVID geben.
Gemäß den Vorgaben des Einwegkunststofffondsgesetzes (EWKFondsG) sollen die Hersteller von bestimmten Einwegkunststoffprodukten – wie To-go-Verpackungen, Getränkebechern, Feuchttüchern und anderen Produkten – die Kosten für die Entsorgung dieser Abfälle im öffentlichen Raum übernehmen. Zu diesem Zweck sollen Hersteller Zahlungen an den Einwegkunststofffonds leisten, welche anschließend genutzt werden, um Anspruchsberechtigten Mittel als Kostenerstattung für deren erbrachte Leistungen zukommen zu lassen.

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Aus- und Weiterbildung

Achtung Offenlegung: Stichtag 31.12.2024!

Für nicht kapitalmarktorientierte Unternehmen, die zur Offenlegung ihrer Jahres-/Konzernabschlüsse nach §§ 325ff. HGB verpflichtet sind, läuft die Frist zur Einreichung der Jahres-/Konzernabschlüsse bzw. zu deren Hinterlegung für das (reguläre) Geschäftsjahr 2023 mit Abschlussstichtag 31.12.2023 in Kürze ab.

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