Digitalisierung in der EU – Was kommt bei den laufenden Gesetzesvorhaben auf die Unternehmen zu?

Die Digitalisierung schafft neue Möglichkeiten, sie vereinfacht vieles, macht aber die Welt auch insgesamt komplexer. Neue Technologien, globale Vernetzung, mehr digitale Plattformen – diese Veränderungen bringen neue Herausforderungen mit sich, nicht zuletzt auch auf rechtlicher Ebene.

Mit dem Ziel, die Unternehmen sicher durch den digitalen Wandel zu begleiten, ihre Wettbewerbsfähigkeit zu sichern und den größtmöglichen Nutzen für Gesellschaft und Wirtschaft zu schaffen, hat die Europäische Union einige wegweisende Gesetzesvorhaben angestoßen.
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Anfang Dezember gab es eine Einigung zur EUDR. Final muss die Verschiebung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht werden.
Umwelt & Energie

EUDR: Trilog-Einigung zu Verschiebung und Erleichterungen sowie EUDR-Umfrage

Die EU-Institutionen haben sich im Trilog zur EUDR am 4.12. zügig geeinigt. Viele der Forderungen der DIHK sind in den Anpassungen enthalten. Die Trilog-Einigung muss noch formal vom Rat und vom Plenum des Europaparlaments (am 16.12.25) angenommen werden. Die DIHK bemüht sich nun, die 4-monatige Review-Phase Anfang 2026 so gut wie möglich zu nutzen. Neben Beispielen bringt die DIHK hierzu auch Umfrageergebnisse ein. An einer bundesweiten Umfrage mit dem Ziel, die Unternehmensperspektive zu Aufwand und Ressourcen zu sammeln und praxisnahe Herausforderungen sichtbar machen, können alle Interessenten gerne teilnehmen.

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