Suche
Close this search box.
Suche
Close this search box.

Digital Maker für den Mittelstand

„Unsere Teilnehmer:innen können nun als „digitale Macher:innen“ die Digitalisierung in ihrem Unternehmen vorantreiben und Projekte selbst umsetzen. Dabei setzen wir auf das Prinzip „Hilfe zur Selbsthilfe“: Gerade kleinere Betriebe benötigen engagierte Mitarbeiter:innen, die eigenständig Digitalisierungspotenziale erkennen und die nötigen Maßnahmen dazu anstoßen“, erläutert Giulia Neumann, die das Digital-Maker-Programm am Fraunhofer IEM koordiniert.

Das eigene Unternehmen zu digitalisieren, kann vieles bedeuten. In jedem Fall müssen passende Lösungen für teils komplexe Herausforderungen gefunden werden. Um als Digital Maker hier einen Überblick für das eigene Unternehmen zu bekommen, trafen sich die insgesamt 7 Teilnehmer:innen sechs Monate lang zu regelmäßigen Workshops und fokussierten sich auf wichtige Digitalisierungsthemen wie New Work, Prozessmodellierung, agiles Arbeiten oder KI. Auch individuelles Feedback zur Umsetzung der eigenen Digitalisierungsprojekte kam nicht zu kurz. „Wir haben einen guten Einblick in aktuelle Themen bekommen – sowohl theoretisch als auch praktisch“, resümiert Johanna Neumann.

Ende Februar schloss das Programm mit einem Pitch Day ab. Alle Teilnehmer:innen stellten ihre Ideen für die Digitalisierung in ihrem eigenen Unternehmen vor. Gulia Neumann fasst ihre Eindrücke zusammen: „Das Programm des Digital Makers lebt vom Austausch der Teilnehmer:innen, da die Unternehmen oft mit den gleichen Herausforderungen zu kämpfen haben. Wir waren beeindruckt über die sehr innovativen Ansätze, für die teilweise schon sehr fundierte Konzepte vorlagen.”

Die Veranstaltungsreihe Digital Maker startet bald in eine neue Runde! Interessierte Unternehmen können sich jederzeit bei Giulia Neumann melden.

Quelle: Presseartikel Fraunhofer IEM

Weitere Themen

Umwelt & Energie

Einladung zur Informationsveranstaltung: Einwegkunstofffonds – Welche Hersteller und Produkte sind betroffen – Zielgruppe: Hersteller (04.12.2024)

In der Infoveranstaltung möchte das Umweltbundesamt(UBA) zum Herstellerbegriff sowie zu den betroffenen Einwegkunststoffprodukten und Produktarten informieren und einen Einblick in DIVID geben.
Gemäß den Vorgaben des Einwegkunststofffondsgesetzes (EWKFondsG) sollen die Hersteller von bestimmten Einwegkunststoffprodukten – wie To-go-Verpackungen, Getränkebechern, Feuchttüchern und anderen Produkten – die Kosten für die Entsorgung dieser Abfälle im öffentlichen Raum übernehmen. Zu diesem Zweck sollen Hersteller Zahlungen an den Einwegkunststofffonds leisten, welche anschließend genutzt werden, um Anspruchsberechtigten Mittel als Kostenerstattung für deren erbrachte Leistungen zukommen zu lassen.

weiterlesen
Aus- und Weiterbildung

Achtung Offenlegung: Stichtag 31.12.2024!

Für nicht kapitalmarktorientierte Unternehmen, die zur Offenlegung ihrer Jahres-/Konzernabschlüsse nach §§ 325ff. HGB verpflichtet sind, läuft die Frist zur Einreichung der Jahres-/Konzernabschlüsse bzw. zu deren Hinterlegung für das (reguläre) Geschäftsjahr 2023 mit Abschlussstichtag 31.12.2023 in Kürze ab.

weiterlesen