Der Arbeitgeber hat dafür zu sorgen, dass von Arbeitsstätten keine Gefährdungen für die Sicherheit und der Gesundheit der Beschäftigten ausgehen. Dies ist mit der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) verbindlich vorgeschrieben. Zur Konkretisierung der Verordnung werden vom Ausschuss für Arbeitsstätten (ASTA) Technische Regeln für Arbeitsstätten (ASR) erarbeitet. Damit soll der Arbeitgeber bei der Anwendung und Umsetzung der Verordnung im Betrieb unterstützt werden. Die ASR geben den Stand der Technik, Arbeitsmedizin und Hygiene sowie sonstige gesicherte wissenschaftliche Erkenntnisse für die Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten beim Einrichten und Betreiben von Arbeitsstätten wieder. Mit dem Fachbuch „Arbeitsstätten“ veröffentlicht die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) eine aktualisierte Zusammenstellung (Stand Juli 2022) der Arbeitsstättenverordnung und der im Gemeinsamen Ministerialblatt veröffentlichten Technischen Regeln für Arbeitsstätten.
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IHK zeichnet Ausbildungsbotschafter und beteiligte Unternehmen aus
125 Auszubildende haben als Ausbildungsbotschafterinnen und -botschafter in diesem Jahr rund 2.600 Schülerinnen und Schülern in Ostwestfalen einen authentischen Einblick in die betriebliche Ausbildung ermöglicht.
