Der Arbeitgeber hat dafür zu sorgen, dass von Arbeitsstätten keine Gefährdungen für die Sicherheit und der Gesundheit der Beschäftigten ausgehen. Dies ist mit der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) verbindlich vorgeschrieben. Zur Konkretisierung der Verordnung werden vom Ausschuss für Arbeitsstätten (ASTA) Technische Regeln für Arbeitsstätten (ASR) erarbeitet. Damit soll der Arbeitgeber bei der Anwendung und Umsetzung der Verordnung im Betrieb unterstützt werden. Die ASR geben den Stand der Technik, Arbeitsmedizin und Hygiene sowie sonstige gesicherte wissenschaftliche Erkenntnisse für die Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten beim Einrichten und Betreiben von Arbeitsstätten wieder. Mit dem Fachbuch „Arbeitsstätten“ veröffentlicht die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) eine aktualisierte Zusammenstellung (Stand Juli 2022) der Arbeitsstättenverordnung und der im Gemeinsamen Ministerialblatt veröffentlichten Technischen Regeln für Arbeitsstätten.
Weiterlesen: https://www.baua.de/DE/Services/Presse/Pressemitteilungen/2022/09/pm029-22.html

Innovation & Technologie
CSRD und CSDDD: Fristverlängerungen verabschiedet
Der Rat hat die im Rahmen des Omnibus-I-Pakets vorgeschlagenen Fristverlängerungen bezüglich der Nachhaltigkeitsberichterstattung (CSRD) und der unternehmerischen Sorgfaltspflichten (CSDDD) formal verabschiedet.