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Auf dem Weg zum „Quanteninternet“

Die Physikerin Kiara Hansenne von der Uni Siegen hat eine neue Methode zur Analyse von Quantennetzwerken entwickelt. Netzwerke, die Quanteneigenschaften zur sicheren Informationsübertragung nutzen, sind Grundlage der Vision eines „Quanteninternets“.

Ein Internet, in dem Hackerangriffe oder Daten-Leaks nicht möglich sind und eine abhörsichere Kommunikation garantiert werden kann: Was aktuell noch ein ferner Zukunftstraum ist, könnte dank moderner Quantentechnologie eines Tages Wirklichkeit werden. Schon heute ermöglicht die so genannte „Quantenverschränkung“ eine physikalisch sichere Informationsübertragung. Um diese auch in komplizierten (Kommunikations-)Netzwerken nutzen zu können, ist eine genaue Kenntnis der Eigenschaften dieser Netzwerke erforderlich. Die Siegener Physikerin Kiara Hansenne hat zusammen mit Kollegen eine Methode entwickelt, um Quantennetzwerke genauer zu untersuchen. Ihre Erkenntnisse wurden jetzt in der renommierten Fachzeitschrift „Nature Communications“ veröffentlicht.
Weiterlesen: https://www.uni-siegen.de/start/news/forschungsnews/966616.html

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Einladung zur Informationsveranstaltung: Einwegkunstofffonds – Welche Hersteller und Produkte sind betroffen – Zielgruppe: Hersteller (04.12.2024)

In der Infoveranstaltung möchte das Umweltbundesamt(UBA) zum Herstellerbegriff sowie zu den betroffenen Einwegkunststoffprodukten und Produktarten informieren und einen Einblick in DIVID geben.
Gemäß den Vorgaben des Einwegkunststofffondsgesetzes (EWKFondsG) sollen die Hersteller von bestimmten Einwegkunststoffprodukten – wie To-go-Verpackungen, Getränkebechern, Feuchttüchern und anderen Produkten – die Kosten für die Entsorgung dieser Abfälle im öffentlichen Raum übernehmen. Zu diesem Zweck sollen Hersteller Zahlungen an den Einwegkunststofffonds leisten, welche anschließend genutzt werden, um Anspruchsberechtigten Mittel als Kostenerstattung für deren erbrachte Leistungen zukommen zu lassen.

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Achtung Offenlegung: Stichtag 31.12.2024!

Für nicht kapitalmarktorientierte Unternehmen, die zur Offenlegung ihrer Jahres-/Konzernabschlüsse nach §§ 325ff. HGB verpflichtet sind, läuft die Frist zur Einreichung der Jahres-/Konzernabschlüsse bzw. zu deren Hinterlegung für das (reguläre) Geschäftsjahr 2023 mit Abschlussstichtag 31.12.2023 in Kürze ab.

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