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Arbeitsschutz und Desinfektionsmittel vor dem Hintergrund des Corona-Virus: BAUA stellt FAQs zur Verfügung

Die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) bietet Unternehmen im Umgang mit SARS-CoV-2 auf ihrer Website Frage-Antwort-Kataloge an. Diese betreffen u. a. Fragen des Einsatzes von Schutzausrüstung und Desinfektionsmittel. Wichtiger Punkt ist dabei eine mögliche Knappheit von Schutzausrüstung durch Lieferengpässe.Das umfangreiche FAQ der BAuA zum Arbeitsschutz finden Sie hier:
https://www.baua.de/DE/Themen/Arbeitsgestaltung-im-Betrieb/Biostoffe/FAQ/FAQ_node.html

Darin werden unter anderem folgende Fragen beantwortet:

  • Welche Schutzmaßnahmen spielen bei beruflichen Tätigkeiten mit möglichem Kontakt zu SARS-CoV-2 im Gesundheitswesen eine Rolle?
  • Gibt es Empfehlungen zum ressourcenschonenden Einsatz von Schutzausrüstung für niedergelassene Ärzte sowie Krankenhäuser und Kliniken?
  • Spielt der Warentransport eine Rolle für ein berufsbedingtes Infektionsrisiko mit SARS-CoV-2?
  • Gibt es in abwassertechnischen Anlagen ein erhöhtes berufsbedingtes Infektionsrisiko für SARS-CoV-2?

Das FAQ der BAuA zum Arbeitsschutz bzw. zu beruflichen Tätigkeiten mit SARS-CoV-2 befasst sich u. a. mit einer Knappheit von Mitteln des Arbeitsschutzes (insbesondere Schutzmasken) bei Lieferengpässen. Dazu wird auf den möglichen Mehrfachgebrauch (unter bestimmten Umständen) von Mund-Nasen-Schutz (MNS) und FFP-Masken hingewiesen. Dazu verweist das FAQ unter Frage 5 u. a. auf Hinweise des Robert-Koch-Instituts. Nah den Empfehlungen des Ausschusses für Biologische Arbeitsstoffe gelten MNS und FFP-Masken ohne CE-Kennzeichen, die in den Vereinigten Staaten von Amerika, Kanada, Australien oder Japan verkehrsfähig sind, auch in Deutschland als verkehrsfähig.

Das FAQ der BAuA zur Zulassung von Biozidprodukten zur hygienischen Händedesinfektion betrifft u. a. folgende Fragen:

  • Welche Rezepturen sind erfasst?
  • Gibt es Regelungen für die Abgabe der Produkte?
  • Welche Qualität müssen die Rohstoffe haben?

Das FAQ der BAuA zur Zulassung von Biozidprodukten zur hygienischen Händedesinfektion finden Sie hier:
https://www.baua.de/DE/Themen/Anwendungssichere-Chemikalien-und-Produkte/Chemikalienrecht/Biozide/FAQ/FAQ_node.html
Quelle: DIHK

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