Leise ist gesünder als laut. Das gilt insbesondere in Arbeitsräumen, wenn der Lärm laufender Maschinen das Gehör der Beschäftigten gefährden kann. Die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) stellt jetzt mit der neuen SchallPrognoseApp SPA ein praxisnahes Instrument zur Verfügung, um eine vereinfachte Schallprognose in Arbeitsräumen vorzunehmen. Die App unterstützt bei der Gefährdungsbeurteilung und bei der Wirksamkeitsprüfung von Lärmschutzmaßnahmen während der Einrichtung oder bei Veränderungen von Arbeitsstätten. Damit lassen sich unter anderem die Entstehung von Lärmbereichen oder die Überschreitung von Auslöseschwellen an Arbeitsplätzen frühzeitig abschätzen.
Weiterlesen: https://www.baua.de/DE/Services/Presse/Pressemitteilungen/2021/12/pm044-21.html
Einladung zur Informationsveranstaltung: Einwegkunstofffonds – Welche Hersteller und Produkte sind betroffen – Zielgruppe: Hersteller (04.12.2024)
In der Infoveranstaltung möchte das Umweltbundesamt(UBA) zum Herstellerbegriff sowie zu den betroffenen Einwegkunststoffprodukten und Produktarten informieren und einen Einblick in DIVID geben.
Gemäß den Vorgaben des Einwegkunststofffondsgesetzes (EWKFondsG) sollen die Hersteller von bestimmten Einwegkunststoffprodukten – wie To-go-Verpackungen, Getränkebechern, Feuchttüchern und anderen Produkten – die Kosten für die Entsorgung dieser Abfälle im öffentlichen Raum übernehmen. Zu diesem Zweck sollen Hersteller Zahlungen an den Einwegkunststofffonds leisten, welche anschließend genutzt werden, um Anspruchsberechtigten Mittel als Kostenerstattung für deren erbrachte Leistungen zukommen zu lassen.