Leise ist gesünder als laut. Das gilt insbesondere in Arbeitsräumen, wenn der Lärm laufender Maschinen das Gehör der Beschäftigten gefährden kann. Die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) stellt jetzt mit der neuen SchallPrognoseApp SPA ein praxisnahes Instrument zur Verfügung, um eine vereinfachte Schallprognose in Arbeitsräumen vorzunehmen. Die App unterstützt bei der Gefährdungsbeurteilung und bei der Wirksamkeitsprüfung von Lärmschutzmaßnahmen während der Einrichtung oder bei Veränderungen von Arbeitsstätten. Damit lassen sich unter anderem die Entstehung von Lärmbereichen oder die Überschreitung von Auslöseschwellen an Arbeitsplätzen frühzeitig abschätzen.
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Recht & Steuern
Auch bei automatisch endendem Online-Abo: Kündigungsbutton muss „unmittelbar erreichbar“ sein
Onlinehändler müssen Kunden eines Laufzeitvertrags schon auf der Startseite ihrer Website einen klar gekennzeichneten Kündigungsbutton bereitstellen auch bei nur einmaligem Entgelt und automatischem Vertragsende. Dass ein Verbraucher erst nach mehreren Klicks „jetzt kündigen“ kann, hält der BGH für unzulässig.