Unternehmen können nun Überbrückungshilfe III Plus und die Neustarthilfe Plus beantragen

Anträge auf die verlängerte Überbrückungshilfe können nun bis zum 31. Dezember 2021 gestellt werden. Das teilte das Bundeswirtschaftsministerium jüngst mit (Pressemeldung hier). Ursprünglich hätten auch die auf den Förderzeitraum bis Jahresende gewährten Hilfen bis Ende Oktober beantragt werden müssen. Dies schließt auch junge Unternehmen, die bis zum 31.10.2020 gegründet sind in den Kreis der Antragsberechtigten mit ein, sofern Sie einen Umsatzrückgang von 30% verzeichnen. Unternehmen, die im Rahmen einer Nachfolgeregelung fortgeführt sind, gelten nicht als Existenzgründer und daher gilt für diese Fortführungen kein Stichtag.

Unternehmen, die bereits die Überbrückungshilfe III Plus für die Monate Juli bis September 2021 erhalten haben, und weitere Hilfe benötigen, können die Förderung für die Verlängerungsmonate Oktober bis Dezember 2021 über einen Änderungsantrag erhalten. Alle Unternehmen, die bislang noch keinen Antrag auf Überbrückungshilfe III Plus gestellt haben, können jetzt einen Erstantrag für die volle Förderperiode Juli bis Dezember 2021 stellen. Bei Erstanträgen können die Unternehmen Abschlagszahlungen in Höhe von bis zu 100.000 Euro pro Monat erhalten.
 
Verlängert wird auch die Neustarthilfe Plus für Soloselbständige. Für den Zeitraum Oktober bis Dezember können Soloselbstständige, deren Umsatz durch Corona weiter eingeschränkt ist, damit zusätzlich bis zu 4.500 Euro Unterstützung erhalten. Die Antragsstellung in der Neustarthilfe Plus für das 4. Quartal ist voraussichtlich Mitte Oktober möglich. Details zur Antragsstellung werden zeitnah auf der Plattform www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de  veröffentlicht.

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