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Umfrage: Warum gründen weniger Frauen als Männer?

In Nordrhein-Westfalen gründen immer noch weniger Frauen als Männer. Noch geringer ist die Quote bei den Unternehmensnachfolgerinnen. Woran liegt das? Gemeinsam mit den Industrie- und Handelskammern in NRW und der  Bergischen Universität Wuppertal wollen wir die Gründe für die geringe Gründungsquote von Frauen erfahren.

Die Universität Wuppertal hat einen Fragebogen zum Thema Gründen erstellt, der noch bis zum 7. Juli anonym ausgefüllt werden kann. Die Befragung wird in Kooperation mit den 16 Industrie- und Handelskammern in NRW durchgeführt. Mit der Studie soll der Status quo zum Thema „Gründung & Nachfolge durch Frauen in NRW“ dargelegt werden. Hierbei werden insbesondere Unternehmensgründungen und Unternehmensnachfolgen durch Frauen betrachtet. Ziel ist es, anhand der Umfrageergebnisse praxisbezogen die Rahmenbedingungen und Beratungsangebote weiterzuentwickeln und zu optimieren.

Die Umfrage dauert etwa zehn Minuten. Hier können Sie sich beteiligen.

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Einladung zur Informationsveranstaltung: Einwegkunstofffonds – Welche Hersteller und Produkte sind betroffen – Zielgruppe: Hersteller (04.12.2024)

In der Infoveranstaltung möchte das Umweltbundesamt(UBA) zum Herstellerbegriff sowie zu den betroffenen Einwegkunststoffprodukten und Produktarten informieren und einen Einblick in DIVID geben.
Gemäß den Vorgaben des Einwegkunststofffondsgesetzes (EWKFondsG) sollen die Hersteller von bestimmten Einwegkunststoffprodukten – wie To-go-Verpackungen, Getränkebechern, Feuchttüchern und anderen Produkten – die Kosten für die Entsorgung dieser Abfälle im öffentlichen Raum übernehmen. Zu diesem Zweck sollen Hersteller Zahlungen an den Einwegkunststofffonds leisten, welche anschließend genutzt werden, um Anspruchsberechtigten Mittel als Kostenerstattung für deren erbrachte Leistungen zukommen zu lassen.

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Achtung Offenlegung: Stichtag 31.12.2024!

Für nicht kapitalmarktorientierte Unternehmen, die zur Offenlegung ihrer Jahres-/Konzernabschlüsse nach §§ 325ff. HGB verpflichtet sind, läuft die Frist zur Einreichung der Jahres-/Konzernabschlüsse bzw. zu deren Hinterlegung für das (reguläre) Geschäftsjahr 2023 mit Abschlussstichtag 31.12.2023 in Kürze ab.

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