Auch als Unternehmen müssen Sie den Rundfunkbeitrag bezahlen, wenn Sie eine beitragspflichtige Betriebsstätte, sozialversicherungspflichtige Beschäftigte und beitragspflichtige Kraftfahrzeuge haben.
Betriebsstätte Unternehmen
Eine Betriebsstätte ist jede ortsfeste Raumeinheit, die nicht ausschließlich zu privaten Zwecken bestimmt ist.
Kraftfahrzeuge in Unternehmen
Grundsätzlich sind zugelassene Kraftfahrzeuge beitragspflichtig. Für jede beitragspflichtige Betriebsstätte ist ein nicht ausschließlich privat genutztes Kraftfahrzeug beitragsfrei.
Informationsmaterial für Unternehmen finden Sie unter www.rundfunkbeitrag.de
Autor: Ulrich Grubert